Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums: Neuerungen immer im Auge behalten
Für Händler besteht grundsätzlich eine gesetzlich festgelegte Informationspflicht, der diese ordnungsgemäß nachkommen müssen. Und dies gilt insbesondere auch für den Onlinehandel, beispielsweise in Form eines Onlineshop Betriebs oder auch bei gewerblichen Verkäufen über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon. Seit dem in Kraft treten der letzten Gesetzesänderungen im Jahr 2014 wurde auf die ordnungsmäße Informationspflichtwahrnehmung noch mehr Priorität gelegt, was sich nicht zuletzt darauf begründet, dass die Widerrufsbelehrung ein häufiger Grund für regelrechte Abmahnwellen war. Dies begründete sich teilweise stark auf dem Umstand des schnellen Handelswachstums im Internet und der Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen ebenso schnell angepasst werden mussten. Dabei kam es dazu, dass so viele Änderungen innerhalb kurzer Zeit erfolgten, dass es Shop-Betreibern schwer viel, ihre Rechtstexte zu aktualisieren und an die bestehende Gesetzeslage anzupassen. Die letzten Änderungen sollten dieses Problem beheben, weshalb auch ein Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums für eine schnelle Umsetzung herausgegeben wurde. Diese Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums zu nutzen bietet zuerst einmal Rechtssicherheit, bedeutet jedoch nicht, dass man die Weiterentwicklung im Bereich Widerrufsrecht nicht im Auge behalten sollte.
Wie gestaltet man die Aktualisierung des Musters für die Widerrufsbelehrung?
Kommt es zu Änderungen, die eine Aktualisierung der Muster Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums erfordern, so wird diese zumeist vorzeitig abgekündigt. Quellen für diese Informationen finden sich in großer Zahl im Internet, so dass es im Grunde kaum möglich ist, nichts darüber zu erfahren. Darüber hinaus obliegt es der Sorgfaltspflicht eines jeden Händlers, sich selbst zu informieren, um rechtskonform im Internethandel unterwegs zu sein. Für etwaige Änderungen findet man zumeist auch ein Muster oder eine Vorlage, die dabei behilflich ist, die Widerrufsbelehrung um die Neuerungen zu erweitern. Wesentlich bequemer sind allerdings entsprechende Servicepakete, die zum einen über Gesetzesänderungen zeitnahe informieren und zum anderen diesbezüglich auch einen Update-Service anbieten, der die entsprechenden Erweiterungen oder Änderungen dann kostenlos vornimmt.
Wie Abmahnsicher sind Servicepakete im Bereich Händlerschutz?
Servicepakete, die durch seriöse Anbieter bereitgestellt werden, kann man grundsätzlich als abmahnsicher bezeichnen, wenn die Aktualisierung durch den Händler auch rechtszeitig in Anspruch genommen und ordnungsgemäß integriert wird. Wichtig ist allerdings, dass Händler drauf achten, dass diese Pakete auch eine Haftungsübernahmegarantie beinhalten wie z.B. beim Händlerschutz, die bei Abmahnungen greift. Abmahnschutz ergibt sich zumeist auch der Tatsache, dass alle angebotenen Rechtstexte dem aktuellen Stand entsprechen und ggf. auf Besonderheiten der einzelnen Händler anpassbar sind. Ebenso sollten sie natürlich juristisch geprüft sein, damit sie dauerhaft sicheren Schutz bieten. So ist das Risiko eine Abmahnung zu erhalten weitestgehend minimiert, was jedoch nicht bedeutet, dass nicht auch Abmahnungen eintreffen können, die gar nicht gerechtfertigt sind. Jedoch lassen diese sich zumeist sehr schnell aus der Welt schaffen. Häufig erledigt sich das Problem bereits durch ein fristgerecht abgesendetes Rückschreiben, welches auf den Irrtum aufmerksam macht und gleichermaßen eine Frist setzt, in der die Rücknahme der Abmahnung erfolgen soll, wobei sich Händler an dieser Stelle auf jeden Fall den Rechtsweg offenhalten sollten, falls es zu weiteren Abmahnungen kommt oder unseriöse Abmahnanwälte auf andere Weise Druck ausüben, beispielsweise in Bezug auf ungerechtfertigte Geldforderungen oder das Unterschreiben einer strafbewährten Unterlassungserklärung.
Händlerschutz Schutzpaket

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