Widerrufsrecht Muster: wie man sich vor Abmahnungen schützen kann
Im Jahr 2014 wurde das sogenannte Widerrufsrecht weitestgehend überarbeitet und für die EU vereinheitlicht, so dass es nicht mehr notwendig ist, verschiedene Rechtslagen im Auge zu behalten, sondern für Geschäfte innerhalb der EU dieselben Regelungen zu beachten sind. Dies bezieht sich insbesondere auf den Widerruf des Verbraucherns, bei dem auch ein entsprechendes Widerrufsrecht Muster, in Form des Widerrufsformulars herausgegeben wurde, welches dem Verbraucher vom Händler zur Verfügung gestellt werden muss, um den Widerruf zu vereinfachen. Dieses Muster kann durch den Kunden genutzt werden, muss jedoch nicht. Verbraucher können ihren Widerruf weiterhin auch selbst gestalten. Auch wenn das Ziel eine Vereinfachung des EU-übergreifenden Onlinehandel war, ergaben sich aus den Änderungen der Gesetzeslage eine Vielzahl von Problemen und Missverständnissen. So wussten viele Händler beispielsweise nicht genau, wie sie elektronisch Rechtstexte den gesetzlichen Anforderungen entsprechend in ihren Bestellablauf integrieren sollten und verschiedene Onlineshop Systeme waren auf solche Veränderungen gar nicht eingestellt, wodurch sie elektronisch nur schwer zu gewährleisten waren. Darüber hinaus wurde das eine oder andere Widerrufsrecht Muster kostenlos im Internet angeboten, wobei jedoch nicht eindeutig klar war, ob diese Vorlage auch als rechtssicher zu betrachten war.
Muster nutzen oder Rechtstexte selbst erstellen?
Auch wenn man problemlos Mustertexte oder eine Vorlage für die Erstellung von Widerrufsbelehrung, AGB, Impressum, Datenschutzerklärung etc. kostenlos im Internet zu finden sind, hat sich das Problem mit der Aktualität und Rechtssicherheit auch bis heute nicht in Luft aufgelöst. Noch immer findet man eine Vielzahl nicht mehr aktuelle oder juristisch ungeprüfte Vorlagen zum Download im Internet, die keine Rechtssicherheit in diesem Bereich bieten können. Daher ist die Nutzung von Mustern oder Widerrufsrecht Vorlage immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn in vielen Fällen, wo falsche Vorlagen genutzt werden, kommt es irgendwann zu einer Abmahnung, die hohe Kosten nach sich zieht und kleinere Betriebe sogar ihre Existenz kosten kann. Mit den Abmahnungen gehen meist Unterlassungserklärungen sowie auch Vertragsstrafen einher, Schadensersatzansprüche oder auch die Forderung der Übernehme von etwaigen Rechtsanwaltskosten. Aus diesem Grund sollte man Rechtstexte grundsätzlich nicht nutzen wenn diese von einem fachlich geschulten Juristen nicht als einwandfrei anerkannt wurden. Die Erstellung von Rechtstexten für das eigene Unternehmen sollte man auch nur dann vornehmen, wenn man sich der aktuellen Rechtslage voll und ganz bewusst ist.
Betreffen die neuen Regelungen alle Onlineshop Betreiber?
Die gesetzliche Informationspflicht bezieht sich nicht nur in vollem Umfang auf Onlineshop Betreiber, sondern ebenso auch auf Nutzer von Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay. Denn auch diese unterliegen der gesetzlichen Informationspflicht. Dies bedeutet, dass sie dieselben Rechtstexte zur Verfügung stellen müssen wie auch andere Gewerbetreibende online. Beratung hierzu können Händler beispielsweise bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erhalten, welche auch im Abmahnfall berät und als Schlichtungsstelle fungiert, um eine außergerichtliche Einigung zwischen Mittbewerbern herbeizuführen. Die Sicherstellung, dass die genutzten Rechtstexte auch rechtskonform sind, obliegt allerdings bereits im Vorfeld dem Händler selbst und kann durch juristische Beratung oder die Erstellung von Rechtstexten durch einen Juristen gewährleistet werden. Kostengünstig sind auch Händlerschutzpakete, die alle Rechtstexte beinhalten und Aktualisierung anbieten. Bei diesen erhält man auch eine Haftungsübernahmegarantie.