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Wiki zum Rechtsthema Schiedsurteil
Informationen zu Schiedsurteil
Als Schiedsurteil bezeichnet man allgemein ein Urteil, welches bei einem Schiedsverfahren gefällt wird, bei dem es sich um ein privates gerichtliches Verfahren handelt, welches dazu dient, Streitigkeiten ohne ein tatsächliches Gerichtsverfahren beizulegen. Um ein solches Schiedsurteil herbeizuführen, wird ein institutionelles Schiedsgericht eingesetzt. Ebenso kann es auch durch ein Gelegenheitsschiedsgericht herbeigeführt werden, welches sich nur zu bestimmten Zwecken vorübergehend bildet.
Das Oberhaupt des Schiedsgerichtes bildet der Schiedsrichter. Dieser wird durch die streitenden Parteien oder die jeweilig zuständigen Schiedsrichter bestimmt. Voraussetzung dieser Aufgabe ist eine juristische Ausbildung, was bedeutet, dass er mindestens Anwalt sein muss oder ggf. auch Richter bzw. eine gleichwertige Kompetenz aufweisen muss.
Das Oberhaupt des Schiedsgerichtes bildet der Schiedsrichter. Dieser wird durch die streitenden Parteien oder die jeweilig zuständigen Schiedsrichter bestimmt. Voraussetzung dieser Aufgabe ist eine juristische Ausbildung, was bedeutet, dass er mindestens Anwalt sein muss oder ggf. auch Richter bzw. eine gleichwertige Kompetenz aufweisen muss.
Rechtliche Auswirkung des Schiedsurteils
Das Schiedsurteil, auch als Schiedsspruch bezeichnet, welches im Rahmen des Schiedsverfahrens getroffen wird, hat die gleichen Auswirkungen wie ein rechtskräftig durch ein Gericht getroffenes Urteil. Daher steht es den Parteien auch hier frei, Rechtsmittel einzulegen. Ebenso wie auch ein gerichtliches Urteil erhalten die Parteien das Schiedsurteil schriftlich, wobei es mit allen wichtigen Daten und Information versehen ist sowie auch einer Urteilsbegründung. Darüber hinaus haben die Parteien wie in anderen Gerichtsverfahren ebenfalls die Möglichkeit auf Rechtsmittel zu verzichten.
Liegt ein Schiedsurteil vor, welches aus sehr wichtigen Gründen wieder aufgehoben werden soll, so kann innerhalb von 3 Monaten nach Ergehen des Urteils beim zuständigen Gericht Einspruch erhoben werden bzw. der Schiedsspruch aufgehoben und eine neue Entscheidung gefällt werden. Wichtig zu wissen ist, dass in einem Schiedsverfahren Vereinbarungen getroffen werden können, die durchaus geltend sind. Wurde eine solche Vereinbarung getroffen und es kommt dennoch durch eine Partei zur Klage, wird diese durch das Gericht zurückgewiesen.
Liegt ein Schiedsurteil vor, welches aus sehr wichtigen Gründen wieder aufgehoben werden soll, so kann innerhalb von 3 Monaten nach Ergehen des Urteils beim zuständigen Gericht Einspruch erhoben werden bzw. der Schiedsspruch aufgehoben und eine neue Entscheidung gefällt werden. Wichtig zu wissen ist, dass in einem Schiedsverfahren Vereinbarungen getroffen werden können, die durchaus geltend sind. Wurde eine solche Vereinbarung getroffen und es kommt dennoch durch eine Partei zur Klage, wird diese durch das Gericht zurückgewiesen.
Voraussetzungen für ein Schiedsverfahren
Damit ein Schiedsverfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen geben sein. Zu diesen gehören der schiedsrechtliche Anspruch der Streitigkeit sowie auch die schriftliche Schiedserklärung. Darüber hinaus setzt das Verfahren voraus, dass es lediglich in Deutschland stattfinden kann und eine Schiedsklage eingereicht wurde. Im Schiedsverfahren durchgeführt werden. Welche Form des Verfahrens in Betracht kommt, wird durch § 1047 ZPO geregelt.
Hier heißt es:
Hier heißt es:
- »Vorbehaltlich einer Vereinbarung der Parteien entscheidet das Schiedsgericht, ob mündlich verhandelt werden soll oder ob das Verfahren auf der Grundlage von Dokumenten und anderen Unterlagen durchzuführen ist. Haben die Parteien die mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, hat das Schiedsgericht eine solche Verhandlung in einem geeigneten Abschnitt des Verfahrens durchzuführen, wenn eine Partei es beantragt.
- Die Parteien sind von jeder Verhandlung und jedem Zusammentreffen des Schiedsgerichts zu Zwecken der Beweisaufnahme rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
- Alle Schriftsätze, Dokumente und sonstigen Mitteilungen, die dem Schiedsgericht von einer Partei vorgelegt werden, sind der anderen Partei, Gutachten und andere schriftliche Beweismittel, auf die sich das Schiedsgericht bei seiner Entscheidung stützen kann, sind beiden Parteien zur Kenntnis zu bringen«.
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