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Wiki zum Rechtsthema Schiedsgerichtsbarkeit
Informationen zum Schiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsgerichtsbarkeit ermöglicht es, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges Streitigkeiten nach einer, von den Parteien getroffenen, Schiedsvereinbarung durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Gesetzlich geregelt wird dies in §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung. Der Schiedsspruch ist somit einem rechtskräftigen Urteil gleichzusetzen. Bevor ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet wird, ist es erforderlich, eine Schiedsgerichtsvereinbarung zu treffen. Von Vorteil ist dabei, diese Vereinbarung schon mit dem Vertrag abzuschließen, sie kann aber auch noch im Nachhinein einvernehmlich vereinbart werden.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich bei allen Streitigkeiten im Sektor des Wirtschaftsverkehrs einsetzbar. Verfahrensgegenstand sind dabei schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen sowie Forderungsangelegenheiten. In fast allen Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit wird ein Anspruch auf Zahlung geltend gemacht. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens wird Streit mittels Schiedsgericht beigelegt.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich bei allen Streitigkeiten im Sektor des Wirtschaftsverkehrs einsetzbar. Verfahrensgegenstand sind dabei schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen sowie Forderungsangelegenheiten. In fast allen Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit wird ein Anspruch auf Zahlung geltend gemacht. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens wird Streit mittels Schiedsgericht beigelegt.
Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit
Die private Schiedsgerichtsbarkeit weist folgende Vorteile auf:
- das Verfahren wird im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit merklich beschleunigt
- bei Verfahren mit hohem Streitwert sind Kostenvorteile möglich
- eine flexiblere Anpassung des Verfahrens an die Wünsche der Parteien (Ort der Verhandlung, Verhandlungssprache)
- neben der Möglichkeit, das Verfahren als vertraulich zu vereinbaren, sind Schiedsverfahren in der Regel nicht-öffentlich
- Selbstbestimmung des Schiedsrichters durch die Parteien
- mögliche Anpassung des Verfahrensrechts an den vorliegenden Hauptvertrag, gegebene Flexibilität auf Änderungswünsche der Parteien
Nachteile der Schiedsgerichtsbarkeit
Folgende Nachteile ergeben sich aber aus Informalität und dem Wunsch, eine schnelle Streitentscheidung zu erwirken:
- Verzicht der streitenden Parteien auf rechtliches Gehör vor staatlichen Gerichten
- erhöhte Gefahr unkorrigierter Fehlentscheidungen aufgrund des kurzen Instanzenweges
- Möglichkeit erhöhter Kosten im Vergleich zu staatlichen Gerichten
- Gewährleistung unabhängiger Schiedsrichter ist nicht immer gegeben
Verwandte "Schiedsgerichtsbarkeit" Rechtsbegriffe
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