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Wiki zum Rechtsthema Vergaberecht

Informationen zum Vergaberecht
Im deutschen Vergaberecht sind Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und unter Umständen auch durch private Auftraggeber verankert. Das Vergaberecht beinhaltet alle Regeln und Vorschriften, die für die Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen von einem Träger öffentlicher Gewalt, die er zu seiner Aufgabenerfüllung benötigt, beachten werden müssen. Durch den bedeutenden Wirtschaftsfaktor öffentlicher Aufträge bestand schon lange zeit das Bedürfnis nach Regelungen auf diesem Sektor. Mit diesen Regeln und Vorschriften möchte man erreichen, dass mit öffentlichen Mitteln möglichst wirtschaftlich umgegangen wird und das es interessierten Unternehmen möglich ist, in einem marktgerechten Wettbewerb, Aufträge zu erhalten. Wettbewerbsverletzungen seitens des Auftraggebers sind u.a. die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, Beamtenbestechung und gesetzwidrige Ausschreibungspraktiken. Von Seiten der Auftragnehmer sind als Wettbewerbsverletzungen Preisabsprachen und Bestechung zu nennen. Wettbewerbsverletzungen können auf beiden Seiten zu erheblichen Schädigungen führen.
Grundsätze und Anwendungsbereich
Zu den allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts gehören:
  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Transparenzgebot
  • Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
  • Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen (Eignung) angemessene Preise
Folgende Aufträge gelten als öffentlich:
  • Lieferaufträge (Beschaffung von Waren)
  • Bauaufträge
  • Dienstleistungsaufträge
  • Auslobungsverfahren
Unter den Begriff öffentliche Auftraggeber fallen:
  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
  • juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, die öffentlich beherrscht und finanziert werden und deren Aufgaben nichtgewerblicher Art sind und im allgemeinen Interesse liegen
  • natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die mehr als 50% öffentliche Mittel bei Bauaufträgen erhalten
  • natürliche oder juristische Personen des Privaten Rechts, deren Tätigkeit sich auf die Trinkwasser- oder Energieversorgung bzw. auf den Verkehr bezieht, im Falle einer Erlaubnis dazu durch die zuständige Behörde oder eine Beherrschung einer juristischen Person Öffentlichen Rechts auf diese Unternehmen vorliegt

Verwandte "Vergaberecht" Rechtsbegriffe

Vergabeordnung, Öffentliches Vergaberecht, Vergabeverfahren, Öffentliche Ausschreibung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vergaberecht - Ihr Vergaberecht Informationstipp

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