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beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11

07749 Jena

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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Makler Provision
Vom 02.02.2016 | Frage zum Thema Makler- und Immobilienrecht
Um an die Expose zu kommen für die Bank usw musste ich eine Vereinbarung beim Makler unterschreiben. Als letztes wurde eine Coutage von 3570 € genannt. Der Makler ging aber nicht da drauf ein oder besprach dieses mit mir. Ich dachte, es seien die 7,14 % von der eigentlichen Kaufsumme von 34000 €. Als ich zu Hause war, rechnete ich nach und kam auf fast 10 %. Nun verlangt der Makler 3000 Euro Provision plus Mehrwertsteuer. 3570 Euro.

Das Objekt kostet nach Verhandlung mit der Eigentümerin nun 30000 Euro.
Dachte das die Provision die ortsüblichen 7,14 % nicht über steigen darf? Das wären nur 2150 € bei den 30000 €.
Er begründet es, mit seine tatsächlich angefallenen Kosten.
Pauschal 15 Besichtigungstermin je 2 Stünden
4 h Objekt besichtigen und online stellen..Expose usw.
4 h Vorbereitung Notar Vertrag
680 € muss er an einen "Tipgeber" zählen.

Was darf er nun verlangen?!

Danke
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