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Wiki zum Rechtsthema Nachlass

Informationen zum Nachlass
Als Nachlass wird das gesamte Vermögen (aktiv und passiv) bzw. die Erbschaft eines Verstorbenen bezeichnet. Nachlass bezeichnet auch im weiteren Sinne das gesamte überlieferte archivalische Material (Werke, Briefe, usw.), welches sich auf eine Person als Erblasser bezieht und ihm gehörte. Vergibt man derartige Materialien an Bibliotheken, Archiven bzw. Museen noch zu Lebzeiten, so werden diese als Vorlass bezeichnet. Möglicherweise wird nicht die Gesamtheit des Nachlasses in einer Institution aufbewahrt, sondern es bestehen einzelne Teilnachlässe.

Wurde ein Nachlass nachträglich durch Materialien ergänzt, spricht man von angereichertem Nachlass. Im Volksmund existieren auch Bezeichnungen wie Firmennachlass oder Vereinsnachlass. Hierbei ist der Bestandsbildner keine einzelne Person, sondern eine Firma bzw. ein Verein. Ein Testament kann eine einzelne Person errichten, aber auch gemeinsam mit seinem Ehegatten, um seinen Nachlass zu regeln.

Dieses Testament kann handschriftlich den Nachlass ordnen, zur Sicherheit sollte es aber dann in einem Nachlassgericht hinterlegt werden. Sollte ein Testament notariell beurkundet werden, wird es automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt, wenn der Erblasser es nicht ausdrücklich anders wünscht. Ein Erbvertrag, als weitere Verfügung von Todes wegen neben dem Testament, welcher zur Regelung des Nachlasses errichtet wird, bedarf immer einer Beurkundung durch einen Notar.
Nachlassgericht
Das Nachlassgericht, als Teil des Amtsgerichts, welches in den Zuständigkeitsbereich fällt, in welchem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, muss sämtliche Aufgaben, welche sich aus der Verfügung von Todes wegen ergeben, erfüllen. Diese Verfügungen werden grundsätzlich im Nachlassgericht eröffnet. Desweiteren muss das Nachlassgericht alle an der Verfügung Beteiligten einladen und vom Inhalt der Verfügung unterrichten. Sollten Erben das Erbe des Erblassers ausschlagen, können sie das im Nachlassgericht beurkunden lassen. Außerdem erhalten erben auch auf Wunsch einen Erbschein hier.

Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:
  • Rechtsberatung in Nachlassangelegenheiten

  • Hilfestellung bei der Testamentsaufsetzung

  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

  • Ermittlung der Zusammensetzung des Nachlasses

  • Nachlassabwicklung in Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen bzw. Pflichtteilsansprüchen

Verwandte "Nachlass" Rechtsbegriffe

Erbrecht, Erbbaurecht, Erbfolge, Pflichtteil, Vermächtnis, Erben, Nießbrauch, Schenkung, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, Patientenverfügung, Testament, Enterbung, Erbenhaftung, Erbschein, Ersatzerbschaft, Nacherbschaft, Vorerbschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nachlass - Ihr Nachlass Informationstipp

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