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Wiki zum Rechtsthema Werktitelschutz

Informationen zu Werktitelschutz
Der Werktitelschutz bezieht sich auf den rechtlichen Schutz von Werktiteln und damit beispielsweise auf Namen oder Bezeichnungen von Werken wie Druckschriften, Audio- und Tonwerken, Software sowie Filmen, die gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG als geschützte Werke gelten. Dieser Schutz wird dann gewährleistet, wenn eine gewisse Kennzeichnungskraft durch den Namen oder Titel gewährleistet ist sowie eine Unterscheidungskraft zu anderen Werken.

Der Werktitelschutz wird auch als Kennzeichenschutz bezeichnet. Im Rahmen der geltenden Richtlinien wird vorausgesetzt, dass der Titel als Individualisierungsmittel eingesetzt wird. Nicht gültig wird ein entsprechender Schutz, wenn für den Titel allgemeine Bezeichnungen verwendet werden, ganz gleich, in welcher Art und Weise eine Zusammensetzung der allgemeinen Bezeichnungen erfolgt.
Schutzwirkungseintritt bei Werktiteln
Die Schutzwirkung in Bezug auf Werktitel tritt ab den Moment ein, wo das entsprechende Werk erstmalig in Umlauf gebracht wird. Das bedeutet, wenn ein Werk veröffentlicht wird, kommt gleichermaßen gemäß § 15 Abs. 1 MarkenG auch das Schutzrecht zur Anwendung. Dies schützt noch nicht vor einer Nutzung des Werktitels vor Veröffentlichung vor eventueller Nutzung desselben Titels durch andere.

Dies kann ggf. durch eine Titelschutzanzeige gewährleistet werden, welche vorab im Titelschutzanzeiger und Titelschutz-Journal gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG veröffentlicht werden kann. Diese setzt allerdings voraus, dass das entsprechende Werk innerhalb einer angemessenen Frist veröffentlicht wird. Diese orientiert sich wiederum an der Art des Werkes.
Grundlagen des Anspruchs
In welcher Weise der Titelschutz eines Werkes gewährleistet wird, hängt von unterschiedlichen Rechtsgebieten an. Zum Tragen kommen ebenso das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht als auch das Markenrecht und das allgemeine Zivilrecht. Der Schutz in Bezug auf das Urheberrecht ist nur dann gewährleistet, wenn es sich bei dem Werk um eine sogenannte »allgemein urheberrechtlich schutzfähige Teilleistung« handelt, welches den gesetzlichen Richtlinien entspricht.

Allerdings kann man davon ausgehen, dass der reine Titel eines Werkes nicht grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt wird, da es sich zumeist nicht um ein entsprechendes Einzelwerk mit den entsprechend notwendigen Voraussetzungen handelt.

Verwandte "Werktitelschutz" Rechtsbegriffe

Gewerblicher Rechtsschutz, Ideenschutz, Werktitel
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Werktitelschutz - Ihr Werktitelschutz Informationstipp

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