Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Pflegestufe Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Pflegestufe Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Pflegestufe Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Pflegestufe Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Pflegestufe Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Pflegestufe
Rechtsanwalt für Pflegestufe suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Pflegestufe finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Pflegestufe zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Pflegestufe Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Pflegestufe

Informationen zur Pflegestufe
Welche Leistung in welchem Umfang in der gesetzlichen Pflegeversicherung beansprucht werden kann, ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe, in welche der zu Pflegende eingestuft wurde. Es gibt insgesamt drei Pflegestufen. Je höher die anerkannte Pflegestufe ist, umso mehr Leistungen erhält der Betroffene von der Pflegeversicherung. Das Erreichen einer Pflegestufe und die Höhe dieser ist abhängig von dem Hilfebedarf der betroffenen Person, welche gesetzlich festgeschrieben sind (§ 14 SGB XI). Große Bedeutung ist dabei auch dem Zeitaufwand zuzuschreiben, welcher für die Verrichtungen benötigt wird. Eine Anerkennung einer Pflegestufe erfolgt nicht, wenn der ermittelte Hilfebedarf die zeitlichen Vorgaben nicht erfüllt, unregelmäßig bzw. nur kurzzeitig anfällt.
Kriterien
Grundsätzlich gilt die Zeit, welche für die Grundpflege einer Person benötigt wird, als Hauptkriterium für die Einteilung in eine Pflegestufe.

Zur Grundpflege gehören:
  • die Körperpflege

    • Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung

  • die Ernährung

    • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Mobilität

    • selbständiges Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Weitere nicht so gewichtige Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist unter anderem die hauswirtschaftliche Versorgung mit Einkaufen, Kochen, Putzen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche.
Pflegestufe I
Der Pflegestufe I werden erheblich Pflegebedürftige zugeordnet, welche mindestens einmal am Tag Hilfe für wenigstens zwei Verrichtungen und des weiteren mehrfach wöchentlich Hilfe bei hauswirtschaftlichen Versorgungen benötigen. Das bedeutet konkret, dass der Pflegebedürftige mindestens einmal am Tag im Bereich Ernährung, Mobilität oder Körperpflege sowie mehrmals in der Woche bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten, wie Einkauf, Kochen, Spülen, die Hilfe einer weiteren Person benötigt.

Der Zeitaufwand für die tägliche Pflege muss mindestens 90 Minuten betragen, hiervon müssen auf die Grundpflege allein 45 Minuten entfallen.

In Pflegestufe I beträgt das monatliche Pflegegeld 235 Euro. Es besteht außerdem ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 450 Euro. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. Dazu erfolgt jedoch eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes.
Pflegestufe II
Der Pflegestufe II werden schwerstpflegebedürftige Personen zugeordnet, welche mindestens dreimal am Tag zu verschiedenen Tageszeiten und außerdem mehrmals wöchentlich bei hauswirtschaftlichen Arbeiten Hilfe benötigen. Das bedeutet konkret, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal am Tag im Bereich Ernährung, Mobilität oder Körperpflege sowie mehrmals in der Woche bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten, wie Einkauf, Kochen, Spülen, die Hilfe einer weiteren Person benötigt.

Der Zeitaufwand für die tägliche Pflege muss mindestens drei Stunden betragen, hiervon müssen auf die Grundpflege allein zwei Stunden entfallen.

In Pflegestufe II beträgt das monatliche Pflegegeld 440 Euro. Es besteht außerdem ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.100 Euro. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. Dazu erfolgt jedoch eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes.
Pflegestufe III
Der Pflegestufe III werden schwerstpflegebedürftige Personen zugeordnet, welche täglich rund um die Uhr, also auch nachts und außerdem mehrmals wöchentlich bei hauswirtschaftlichen Arbeiten Hilfe benötigen. Das bedeutet konkret, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal am Tag im Bereich Ernährung, Mobilität oder Körperpflege sowie mehrmals in der Woche bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten, wie Einkauf, Kochen, Spülen, die Hilfe einer weiteren Person benötigt. Die Einstufung in Pflegestufe III erfolgt dann, wenn die betroffene Person zu jeder Zeit Hilfe benötigt. Eine genaue Bezifferung der Hilfe am Tag ist nicht mehr möglich.

Der Zeitaufwand für die tägliche Pflege muss mindestens 5 Stunden betragen, hiervon müssen auf die Grundpflege allein 4 Stunden entfallen.

In Pflegestufe III beträgt das monatliche Pflegegeld 700 Euro. Es besteht außerdem ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.550 Euro. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. Dazu erfolgt jedoch eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes.

Bei der Pflegestufe III gibt es als Besonderheit noch die sogenannte Härtefallregelung. Diese greift bei Betroffenen, sobald der Zeitaufwand für die tägliche Pflege mindestens 6 Stunden beträgt. Tritt solch ein Härtefall ein, können die Pflegeleistungen noch aufgestockt werden. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen erhöht sich auf monatlich 1.918 Euro.

Verwandte "Pflegestufe" Rechtsbegriffe

Medizinrecht, Arzneimittel, Pflegefehler, Schmerzensgeld, Heilmittel, Medizin, Reha
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Pflegestufe - Ihr Pflegestufe Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet