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Wiki zum Rechtsthema Opferhilfe

Informationen zur Opferhilfe
Die Opfer einer Straftat zu schützen und ihnen zu helfen, schreibt die Opferhilfe oder der Opferschutz vor. Das Opferrecht geht hauptsächlich aus Bereichen des Strafrechts hervor. Im Strafrecht wird auch durch das Opferschutzgesetz während eines Strafverfahrens die Stellung des Opfers gegen den Täter gestärkt. Mittlerweile gibt es auch in diversen anderen Rechtsgebieten zahlreiche Gesetze zum Schutz der Opfer, so zum Beispiel das Opferentschädigungsgesetz, welches im Sozialrecht verankert ist.
Zeugenschutzgesetz
Das Zeugenschutzgesetz, welches 1998 vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde, regelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 den Umfang des Schutzes und welche Personen zu schützen sind. Folgende Zeugen stehen unter gesetzlichem Schutz:
  • Eine Aussage vor Gericht müssen Personen bis zum 16. Lebensjahr, die durch eine Straftat geschädigt wurden, nicht vornehmen. Eine Vernehmung des Zeugen kann über eine Bild- und Tonaufnahme während der Gerichtsverhandlung gezeigt werden. Der Zeuge muss nicht persönlich anwesend sein.
  • Eine Vernehmung wird ebenfalls aufgezeichnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Zeuge nicht vor Gericht aussagen kann.
  • Für die Dauer der Vernehmung kann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, für den Fall, dass der Zeuge keinen anwaltlichen Beistand hat.
  • Auf Antrag des Zeugen wird auch ein Rechtsanwalt hinzugerufen, wenn ein Vergehen oder Verbrechen nach Strafgesetzbuch Gegenstand der Verhandlung ist. Der Rechtsanwalt hilft dem Zeugen, seine Rechte zu wahren.
Seit 2001 existiert ein neues Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz, was besagt, dass auch Familienangehörige in das Programm aufgenommen werden können.
Opferentschädigungsgesetz
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein 1985 in kraft getretenes deutsches Bundesgesetz, welches aus dem Bereich des Sozialen Entschädigungsrechtes hervorgeht. Es zählt nach § 68 SGB 1 als besonderer Bestandteil zum Sozialgesetzbuch. Durch dieses Gesetz sollen Bürger des Staates vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen geschützt werden. Tritt bei Opfern von Gewaltdelikten Berufsunfähigkeit, Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit ein, so ist der Staat verpflichtet, ihnen, aufgrund des Sozialstaatsprinzips, Schutz zu gewähren. Allen Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, stehen Entschädigungsleistungen nach dem OEG zu.

Verwandte "Opferhilfe" Rechtsbegriffe

Nebenklage, Opferentschädigungsgesetz, sexueller Missbrauch, Nebenklagevertretung, Opferrecht, Täter-Opfer-Ausgleich, Nebenkläger, Schmerzensgeldanspruch, Vergewaltigung, Straftatgeschädigte, Unglücksfallgeschädigte, Angehörige, Akteneinsicht, Entschädigung, Strafverfahren
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Opferhilfe - Ihr Opferhilfe Informationstipp

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