Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Gebrauchsmusterrecht Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Gebrauchsmusterrecht Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Gebrauchsmusterrecht Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Gebrauchsmusterrecht Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Gebrauchsmusterrecht Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Gebrauchsmusterrecht
Rechtsanwalt für Gebrauchsmusterrecht suchen
Rechtsanwälte für Gebrauchsmusterrecht finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Gebrauchsmusterrecht zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Gebrauchsmusterrecht Rechtsanwälte der Top Städte finden
Gebrauchsmusterrecht Berlin, Gebrauchsmusterrecht Bielefeld, Gebrauchsmusterrecht Bochum, Gebrauchsmusterrecht Bonn, Gebrauchsmusterrecht Bremen, Gebrauchsmusterrecht Dortmund, Gebrauchsmusterrecht Dresden, Gebrauchsmusterrecht Duisburg, Gebrauchsmusterrecht Düsseldorf, Gebrauchsmusterrecht Erlangen, Gebrauchsmusterrecht Essen, Gebrauchsmusterrecht Frankfurt, Gebrauchsmusterrecht Hamburg, Gebrauchsmusterrecht Hannover, Gebrauchsmusterrecht Köln, Gebrauchsmusterrecht Leipzig, Gebrauchsmusterrecht Mannheim, Gebrauchsmusterrecht München, Gebrauchsmusterrecht Nürnberg, Gebrauchsmusterrecht Stuttgart, Gebrauchsmusterrecht Wolfsburg, Gebrauchsmusterrecht Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Gebrauchsmusterrecht
Informationen zu Gebrauchsmusterrecht
Bei dem Gebrauchsmusterrecht handelt es sich um gesetzliche Regelungen, die sich auf das Gebrauchsmuster beziehen und damit auf ein gewerbliches Schutzrecht. Dieses dient dem Schutz technischer Erfindungen und ergänzt das eigentliche Patenrecht, wobei es zur Eintragung eines Gebrauchsmusters für kleinere Alltagserfindungen kommt, die durch das Patentrecht nicht erfasst werden. Die Eintragung als Gebrauchsmuster ist darüber hinaus wesentlich einfacher und kostengünstiger zu erhalten, bietet aber auch größeren Erfindungen einen durchaus wirksamen Schutz, so dass diese Form der Eintragung wesentlich häufiger vorgenommen wird.
Das Gebrauchsmuster schützt Erfindungen, die neu sind, und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Darüber hinaus sollten sie gewerbliche Anwendung finden. Die Schutzvoraussetzungen sowie die Erfindungshöhe werden im Geschmacksmusterrecht allerdings anders gehandhabt, als dies im Patenrecht der Fall ist.
Das Gebrauchsmuster schützt Erfindungen, die neu sind, und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Darüber hinaus sollten sie gewerbliche Anwendung finden. Die Schutzvoraussetzungen sowie die Erfindungshöhe werden im Geschmacksmusterrecht allerdings anders gehandhabt, als dies im Patenrecht der Fall ist.
Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Erfindungshöhe
Neuheiten in Bezug auf das Gebrauchsmusterrecht werden durch § 3 GebrMG bestimmt, welches besagt:
- »Der Gegenstand eines Gebrauchsmusters gilt als neu, wenn er nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche Beschreibung oder durch eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Eine innerhalb von sechs Monaten vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag erfolgte Beschreibung oder Benutzung bleibt außer Betracht, wenn sie auf der Ausarbeitung des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers beruht.
- Der Gegenstand eines Gebrauchsmusters gilt als gewerblich anwendbar, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann«.
Schutzdauer bei Gebrauchsmustern
Die Schutzdauer bei Gebrauchsmustern beträgt 10 Jahre und beginnt mit der Anmeldung. Allerdings müssen zwischendurch Gebühren für das Weiterbestehen des Schutzes entrichtet werden, um die zahnjährige Schutzfrist auch zu gewährleisten. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in § 23 GebrMG dargestellt. Hier heißt es:
»Die Schutzdauer eines eingetragenen Gebrauchsmusters beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Die Aufrechterhaltung des Schutzes wird durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr für das vierte bis sechste, siebte und achte sowie für das neunte und zehnte Jahr, gerechnet vom Anmeldetag an, bewirkt. Die Aufrechterhaltung wird im Register vermerkt.
Das Gebrauchsmuster erlischt, wenn
»Die Schutzdauer eines eingetragenen Gebrauchsmusters beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Die Aufrechterhaltung des Schutzes wird durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr für das vierte bis sechste, siebte und achte sowie für das neunte und zehnte Jahr, gerechnet vom Anmeldetag an, bewirkt. Die Aufrechterhaltung wird im Register vermerkt.
Das Gebrauchsmuster erlischt, wenn
- der als Inhaber Eingetragene durch schriftliche Erklärung an das Patentamt auf das Gebrauchsmuster verzichtet oder
- die Aufrechterhaltungsgebühr nicht rechtzeitig (§ 7 Abs. 1, § 13 Abs. 3 oder § 14 Abs. 2 und 5 des Patentkostengesetzes) gezahlt wird«.
Verwandte "Gebrauchsmusterrecht" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Gebrauchsmusterrecht - Ihr Gebrauchsmusterrecht Informationstipp