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Wiki zum Rechtsthema Prüfungsanfechtung

Informationen zu Prüfungsanfechtung
Bei einer Prüfungsanfechtung handelt es sich um ein Rechtsmittel, welches dazu dient, die Anfechtung einer Prüfung bei Nichtbestehen oder auch zum Zwecke der Verbesserung von Prüfungsnoten durchzusetzen. Dieses Recht wird zumeist bei Abschlussprüfungen in Anspruch genommen, besteht allerdings auch dann, wenn es sich um eine Teil- oder Zwischenprüfung handelt.

Anfechtbar sind ebenso Diplomprüfungen und Staatsexamina sowie auch Bachelor- und Masterprüfungen als auch Klausuren und Promotionen etc. Grundsätzlich kann jede Prüfungsentscheidung angefochten werden, wobei in einigen Fällen auch ein Widerspruch bei Bescheiden im Frage kommt oder eine gerichtliche Klage.
Anfechtungsgründe
Zu den Anfechtungsgründen zählen insbesondere Bewertungsfehler oder auch Verfahrensfehler wie ungeeigneter Prüfungsstoff oder auch unzulässige Prüfungsinhalte. Jeder Prüfung unterliegt gewissen Vorgaben, deren Nichteinhaltung durchaus eine Grundlage zur Anfechtung darstellt. Des Weiteren kommen auch unzureichende Befragungen bei der mündlichen Prüfung, unzumutbare Belastungen und Beeinträchtigungen in Bezug auf die Prüfungssituation in Betracht sowie auch gesundheitliche Mängel oder Befangenheit. Wobei dies nur Beispiele darstellen, da die Begründungen sehr vielschichtig gestaltet sein können.

Eine Anfechtung muss nicht grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Eine anwaltliche Beratung kann jedoch durchaus sinnvoll sein, um seine entsprechenden Rechte erfolgreich durchzusetzen. Ein Fachanwalt kann hierbei relevante Fakten wesentlich besser erkennen und nutzen als dies durch Laien möglich ist.
Wichtig für eine Prüfungsanfechtung
Ebenso wie die meisten anderen gesetzlich geregelten Vorschriften, bestehen auch für die Anfechtung von Prüfungen bestimmte Fristen, die diesbezüglich eingehalten werden müssen. Diese ergeben sich aus der Prüfungsentscheidungsbekanntgabe, zu der eine Rechtsmittelbelehrung gehört. Der Widerspruch muss zumeist innerhalb eines Monates erfolgen. Um einen Widerspruch entsprechend festigen zu können, ist auch eine Akteneinsicht sinnvoll, die Aufschluss darüber geben kann, ob der Widerspruch die notwendigen Voraussetzungen erfüllt um wirklich erfolgreich durchgesetzt werden zu können.

Ein Widerspruch kann ggf. auch ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, wenn sich durch die Akteneinsicht herausstellt, dass der Grund des Widerspruchs in der Form nicht gegeben ist und somit dieser auch nicht durchgesetzt werden kann. Eine Akteneinsicht können Schüler oder Eltern selbst vornehmen oder durch einen fachkundigen Rechtsbeistand vornehmen lassen, der zu den weiteren Schritten oder den Erfolgschancen zusätzlich beraten kann.

Verwandte "Prüfungsanfechtung" Rechtsbegriffe

Prüfungsrecht, Exmatrikulation, Nichtbestehen, Prüfungsverfahren, Härtefallregelung, Prüfungswiederholung, Immatrikulation, Prüfungskommission
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Prüfungsanfechtung - Ihr Prüfungsanfechtung Informationstipp

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