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Wiki zum Rechtsthema Wehrdienst

Informationen zu Wehrdienst
Bei dem sogenannten Wehrdienst handelt es sich im Allgemeinen um die Verpflichtung zur Dienstausübung in den staatlichen Streitkräften, der auf einer gesetzlich festgelegten Pflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung beruht. Zum Wehrdienst bzw. zur Wehrdienstverpflichtung gehört beispielsweise die Ausübung des Dienstes in Friedenszeiten sowie die Ableistung eines Wehrdienstes innerhalb eines festgelegten Zeitraums, beispielsweise durch den Grundwehrdienst. Dieser wird durch § 5 WPflG geregelt.

Ebenso ist es möglich, dass der Wehrdienst in Spannungssituationen oder im Verteidigungsfall gewährleistet werden muss. Freiwilliger Wehrdienst ist als Zeit- oder Berufssoldat möglich sowie auch als Reservedienstleistender oder eben freiwillig Wehrdienstleistender. Allerdings wird durch das Grundgesetz Art. 1 Abs. 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung definiert, welches eine Zwangsverpflichtung zum Wehrdienst im Grunde ausschließt. Die Aussetzung der Pflicht zum Grundwehrdienst erfolgte am 1. Juli 2011.
Freiwilliger Wehrdienst
Aktuell haben Personen in Deutschland das Recht, einen freiwilligen Wehrdienst zu absolvieren und damit einen Dienst zwischen 7 und 23 Monaten absolvieren. Hiervon sind die ersten 6 Monate als Probezeit definiert. Es besteht die Möglichkeit, sich zu unterschiedlichen Arten des Wehrdienstes zu verpflichten.

Gemäß § 4 des Wehrpflichtgesetzes umfasst der Wehrdienst:
  1. »den Grundwehrdienst (§ 5),

  2. die Wehrübungen (§ 6),

  3. die besondere Auslandsverwendung (§ 6a),

  4. den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b),

  5. die Hilfeleistung im Innern (§ 6c),

  6. die Hilfeleistung im Ausland (§ 6d) und

  7. den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall«.
Absatz 3 bezieht sich auf den freiwilligen Wehrdienst und gibt an:

»Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet. Das gilt auch für eine besondere Auslandsverwendung nach § 6a, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b, die Hilfeleistung im Innern nach § 6c und die Hilfeleistung im Ausland nach § 6d«.
Schutzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Wehrdienst
Für den Wehrdienst bestehen in Deutschland Schutzbestimmungen, in denen definiert ist, dass aufgrund der Ableistung des Wehrdienstes Bürgern keine Nachteile entstehen dürfen. Das bedeutet gleichermaßen auch, dass Arbeitsverhältnisse während dieses Zeitraumes ruhen und nicht gekündigt werden können. Dasselbe gilt auch für Studienplätze.

Verwandte "Wehrdienst" Rechtsbegriffe

Verwaltungsrecht, Behörde, Verwaltung, Zivildienst, Dienstaufsichtsbeschwerde, Verwaltungsakt, GEZ, Öffentlich rechtlicher Vertrag, Meldepflicht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wehrdienst - Ihr Wehrdienst Informationstipp

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