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Wiki zum Rechtsthema Ordnungsrecht

Informationen zu Ordnungsrecht
Als Ordnungsrecht oder auch Polizei- und Ordnungsrecht, abgekürzt PoIR, werden alle Vorschriften bezeichnet, die sich zum einen mit der Gefahrenabwehr und zum anderen auch mit der Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit sowie generell der öffentlichen Ordnung befassen. Der Begriff Ordnungsrecht wird hierbei meist nicht verwendet, sondern entweder generell als Polizeirecht definiert oder findet mit dem Polizeirecht gemeinsam Erwähnung.

In Deutschland ist das Polizeirecht in den einzelnen Landesgesetzen der Bundesländer geregelt und hat Geltung für die Polizei sowie auch die einzelnen Landeskriminalämter. Für die Gestaltung der einzelnen Landesgesetze steht ein einheitliches Polizeigesetz als Musterentwurf zur Orientierung zur Verfügung.
Auflistung der geltenden Polizeigesetze
Die Polizeigesetze sind landesrechtlich geregelt. Die Regelungen finden sich in nachfolgenden Gesetzen:
  1. Baden-Württemberg, Polizeigesetz, abgekürzt auch PolG
  2. Bayern, Polizeiaufgabengesetz oder auch Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei, abgekürzt PAG, sowie im Landesstraf- und Verordnungsgesetz, abgekürzt LStVG
  3. Berlin, Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz, abgekürzt ASOG Bln
  4. Brandenburg, brandenburgisches Polizeigesetz, abgekürzt BbgPolG
  5. Bremen, Bremisches Polizeigesetz, abgekürzt BremPolG
  6. Hamburg, Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, abgekürzt SOG
  7. Hessen, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, abgekürzt HSOG
  8. Mecklenburg-Vorpommern, Sicherheits- und Ordnungsgesetz, abgekürzt SOG M-V
  9. Niedersachsen, Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, abgekürzt Nds. SOG
  10. Nordrhein-Westfalen, Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, abgekürzt PolG NRW, sowie Ordnungsbehördengesetz, abgekürzt auch OBG NRW
  11. Rheinland-Pfalz, Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, abgekürzt POG
  12. Saarland, Saarländisches Polizeigesetz, abgekürzt SPolG
  13. Sachsen, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, abgekürzt SächsPolG
  14. Sachsen-Anhalt, Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, abgekürzt SOG LS
  15. Schleswig-Holstein, Landesverwaltungsgesetz oder auch Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein, abgekürzt LVwG
  16. Thüringen, Polizeiaufgabengesetz, abgekürzt PAG, sowie auch Ordnungsbehördengesetz, abgekürzt OBG
Weitere gesetzliche Regelungen sind festgehalten im Bundespolizeigesetz, abgekürzt BPolG, welches die Vorschriften für die Bundespolizei enthält, im Zollfahndungsdienstgesetz, abgekürzt ZFdG, welches wiederum der Zollverwaltung als Grundlage dient, und im Gesetz über das Bundeskriminalamt, kurz auch BKAG.
Pflichten auf Grundlage des Polizeigesetzes
Das Polizeigesetz regelt grundsätzlich die Rechte der ausführenden Beamten und Organe sowie auch die Pflichten der Polizei. Diese beinhalten insbesondere die Verhaltensverantwortlichkeit als auch die Zusatzverantwortlichkeit, die Zustandsverantwortlichkeit und die Nichtverantwortlichkeit. Ebenso ist auch die Delegationsverantwortlichkeit eine Pflicht gemäß den geltenden Vorschriften.

Verwandte "Ordnungsrecht" Rechtsbegriffe

Öffentliches Recht, GEZ, Staatsorganisationsrecht, Objektives Recht, Wehrdienst, Rundfunkgebühr, Zivildienst, Kommunalrecht, Gewerberecht, Gaststättenordnung, Kartellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wehr- und Zivildienst, Kirchenrecht, Lebensmittelrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Ordnungsrecht - Ihr Ordnungsrecht Informationstipp

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