AGB erstellen wie Onlineshop und gewerbliche Amazon und eBay Nutzer
Grundsätzlich kommen Onlineshop-Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Plattformen wie eBay oder Amazon nicht ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen, abgekürzt AGB aus. Grund dafür ist, dass diese alle notwendigen Vertragsbestandteile enthalten sowie auch Sonderregelungen, die im Vertrag selbst zu viel Raum einnehmen oder die dem Verbraucher nur schwer vermittelt werden können, wenn es sich beispielsweise um eine Internetbestellung handelt. Daher sind AGBs aus dem Onlinehandel kaum noch wegzudenken. Auch wenn klar ist, dass solche Rechtstexte notwendig sind, fällt das AGB erstellen vielen Verkäufern sehr schwer, was nicht zuletzt darauf beruht, dass es insbesondere im Bereich AGB eine Vielzahl unterschiedlicher Urteile gibt und die AGBs eines Unternehmens in den letzten Jahren häufig die Grundlage für teure Abmahnungen darstellten. Das Internet bietet zwar eine Vielzahl an Mustern, die als Vorlage dienen können, jedoch besteht auch hierbei das Risiko, dass diese rechtswidrige Klauseln enthalten oder nicht aktuell sind.
Woran erkennt man eine rechtswidrige Klausel in einem Muster?
Wenn etwas in Bezug auf das AGB erstellen als rechtswidrig bezeichnet wird, hat es häufig damit zu tun, dass es den Verbraucher bzw. Geschäftspartner auf unangemessene Weise benachteiligt oder eine ungünstige finanzielle Situation seinerseits ausnutzt. Ebenso kann als rechts- oder wettbewerbswidrig auch eine Klausel bezeichnet werden, die den Käufer an einen Erwerb bei dem entsprechenden Händler bindet. Ein Beispiel dafür ist die Regelung, dass bei Widerruf der bereits vom Käufer gezahlte Preis auf dem Kundenkonto gutgeschrieben wird, so dass der Käufer davon im Onlineshop des Unternehmers einkaufen kann, ohne dass auf Wunsch eine Rückerstattung gewährt wird. Ebenfalls unzulässig sind Klauseln, die im Gegensatz zu gesetzlichen Regelungen wie dem Widerrufsrecht stehen. Dies kann zum Beispiel dadurch sein, dass der Verkäufer festlegt, dass er die widerrufene und zurückgesandte Bestellung nur dann annimmt, wenn diese ausreichend frankiert ist oder eine andere als die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist in den AGBs festlegt.
Gehören AGBs immer zum Vertrag?
Im Grunde stellen die AGBs eines Unternehmens keinen Bestandteil des Vertrages dar, sofern nicht ausdrücklich auf diese verwiesen und die AGBs als Vertragsbestandteil anerkannt werden. Darüber hinaus sollten sie dem Verbraucher nicht erst bei Vertragsabschluss vorliegen, sondern bevor er diesen annimmt oder unterzeichnet. Wichtig ist, dass der Käufer ausreichend Zeit hat, sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auseinanderzusetzen, was jedoch in der Praxis häufig gar nicht der Fall ist. Bei Onlinebestellungen können die AGBs auch als Link angeboten werden, wobei allerdings sichergestellt sein muss, dass der Käufer diese nicht nur einsehen sondern auch speichern kann. Eine kurze Darstellung auf der Webseite im Rahmen des Bestellvorgangs reicht nicht aus, wenn die Webseite beispielsweise die Möglichkeit des Kopierens von Texten durch eine entsprechende Programmierung verhindert.
AGBs erstellen lassen: was ist die günstigste Alternative?
Häufig wird empfohlen, dass Händler ihre AGB Muster durch einen Juristen prüfen oder gar erstellen lassen. Allerdings ist dies meist eine sehr teure Variante der Erstellung. Eine kostengünstigere Lösung ist die Inanspruchnahme von dem Händlerschutz oder Dienstleistern, die entsprechende Rechtstexte als Paket anbieten und damit auch die rechtssichere Erstellung, wobei auch eine juristische Prüfung gewährleistet ist. Hier erhalten Onlineshop-Betreiber auch eine Haftungsübernahmegarantie.






