Aktualität ist bei den AGB Onlineshop durchaus wichtig
Bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich gemäß in §305 BGB Abs. 1 um Geschäftsbedingungen die um „vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt…“. Dies bedeutet nicht, dass die AGB erst dann zur Sprache kommen, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen ist, sondern dem Verbraucher vorher zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieser muss ausreichend Zeit haben, sich die allgemeine Geschäftsbedingungen Muster durchzulesen und sich mit den Regelungen als Bestandteil des Vertrages einverstanden erklären. Ist dies nicht der Fall, können die AGB auch nicht als Bestandteil des Vertrages gewertet werden. Das Gesetz besagt hierbei deutlich, dass eine automatische Geltung der AGBs als Bestandteil eines Kaufvertrages nicht möglich ist. Für AGB gilt darüber hinaus wie auch für alle anderen Rechtstexte, die im Onlinehandel Einsatz finden, dass sie aktuell sein und der bestehenden Gesetzeslage entsprechen müssen. Einzelne Klauseln dürfen demnach nicht frei bestimmt werden, wenn es dazu gesetzliche Regelungen gibt.
Was darf bei den AGB Onlineshop auf keinen Fall enthalten sein?
Wie bereits angeschnitten dürfen die AGBs keine Regelungen enthalten, die nicht mit der Gesetzeslage in Einklang zu bringen sind oder die gegebenen Rechte eines Verbrauchers beschneiden. So wären beispielsweise andere Fristen für das Widerrufsrecht, die weniger als die gesetzlich festgelegten 14 Tage betragen, nicht zulässig und müssen vom Verbraucher demnach auch nicht eingehalten werden. Im Rahmen der Rechtsprechung unterschiedlicher Gerichte kann es dazu kommen, dass verschiedene, bisher genutzte Klauseln als unzulässig beurteilt werden. Hierdurch ergeben sich für Händler grundsätzlich Änderungen, auf die sie in ihren AGBs eingehen müssen um weiterhin den Erhalt einer Abmahnung vermeiden zu können.
AGB Onlineshop: sind AGB auch für gewerbliche Onlinemarktplatznutzer sinnvoll?
Grundsätzlich sind die AGB ein Bestandteil des Handels, wobei es gleichgültig ist, ob dieser über einen eigenen Onlineshop oder Plattformen wie eBay oder Amazon erfolgt. Um die AGB entsprechend der Art des Vertriebs umzusetzen, können Händler unterschiedliche Muster AGB oder AGB Generatoren in Anspruch nehmen, die als Vorlage für die Erstellung der eigenen AGB dienen können. Solche Vorlagen gibt es für unterschiedliche Geschäftsbereiche, so dass es nicht schwer ist, diese entsprechend anzupassen. Wesentlich komplizierter ist hierbei allesdinge die Überprüfung auf Aktualität und Rechtssicherheit. Hierzu ist eine umfassende Recherche auf verschiedenen Webseiten zum Thema Recht und aktuelle Urteile notwendig sowie auch der eine oder andere Blick in die geltenden Gesetzesregelungen.
Gibt es Möglichkeiten, rechtssichere AGB in Auftrag zu geben?
Fachlich geschulte Juristen bieten im Bereich der AGB nicht nur eine umfassende Rechtsberatung an, sondern ebenfalls auch die Leistung, AGBs anhand der Vorgaben des Onlineshops rechtssicher und angepasst an die geltende Gesetzgebung umzusetzen. Jedoch sollten Händler wissen, dass eine solche Leistung mit hohen Kosten verbunden ist. Bedenkt man hierbei zusätzlich, dass es immer wieder zu Veränderungen kommen kann, die eine Aktualisierung erfordern, kann diese Vorgehensweise sehr schnell zu einem Fass oder Boden werden und das Budget eines kleineren Unternehmens sprengen. Eine günstigere Alternative hierzu ist der Händlerschutz mit seinen Schutzpaketen für Onlineshops und Onlinehändler, die sich auf den Bereich Abmahnschutz spezialisiert haben und die benötigten Rechtstexte als Paket, inklusiver regelmäßiger Aktualisierung anbieten. Hierbei haben Händler zusätzlich eine Haftungsübernahmegarantie.