Rechtssichere AGB für den Onlinehandel erstellen
Für den Onlinehandel sind AGB häufig eine Notwendigkeit, um alle Belange rund um den Kaufvertrag zu klären und dem Verbraucher die Details und etwaigen Pflichten etc. die damit in Zusammenhang stehen nahe zu bringen. Dies gilt ebenso für den Vertrieb über einen Onlineshop als auch für den Handel auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay. Daher ist vorauszusetzen, dass die AGB auch rechtskonform gestaltet sind und verständlich für den Verbraucher, dem die AGB grundsätzlich vor Abschluss des Kaufvertrages vorliegen müssen. Händler sollten hierbei wissen, dass die AGB nicht automatisch Bestandteil des Kaufvertrages sind, sofern dies nicht vereinbart wurde und der Käufer sein Einverständnis dazu gegeben hat. Denn dies ist für die Einbeziehung der AGB in den Kaufvertrag notwendig.
AGB umsetzen anhand einer AGB Vorlage ja oder nein?
Generell spricht nichts dagegen, dass Händler ihre AGB anhand einer AGB Vorlage erstellenoder über einen AGB Generator. Jedoch ist es dabei notwendig, die aktuelle Gesetzeslage im Auge zu behalten, damit keine Fehler durch veraltete Regelungen oder ggf. auch Klauseln, die bereits durch verschiedene Gerichtsurteile als unzulässig betrachtet werden. Daher ist es wichtig, dass auch geprüft wird, welche aktuellen Urteile sich auf die AGB beziehen. Ebenfalls ist zu bedenken, dass Muster nicht alle Bedingen enthalten, die ggf. bei besonderen Waren notwendig sind. Daher müssen diese eingefügt werden, was möglichst sinnvoll und im Einklang mit den bestehenden Gesetzen erfolgen muss. Ist dies für den Händler umsetzbar, so steht der Umsetzung der AGB anhand einer AGB Vorlage nichts im Wege. Allerdings sollte im Nachhinein ggf. die Rechtssicherheit durch einen Juristen geprüft werden, sofern an dieser Stelle Unsicherheiten bestehen. Dieselbe Vorgehensweise ist darüber hinaus auch bei der Nutzung von AGB Generatoren zu empfehlen, da hier dieselbe Problematik bestehen kann.
Was darf in AGBs nicht vorkommen?
AGBs sollten immer den Regelungen der bestehenden Gesetze entsprechen und den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Dies bedeutet auch, dass beispielsweise keine gesetzlich vorgesehenen Fristen verändert werden oder der Verbraucher sich an einen zusätzlichen Einkauf im Unternehmen gebunden sieht, wenn beispielsweise bei Rücksendung lediglich die Gutschrift auf das Kundenkonto möglich ist und keine Rückzahlung an den Kunden. Eine solche Vorgehensweise kann durchaus als wettbewerbswidrig angesehen und mit einer Abmahnung sowie ggf. einer strafbewähren Unterlassungsklage geahndet werden. Meist kommen hierbei hohe Kosten auf den Abgemahnten zu, die insbesondere kleinen Bertrieben die Existenzgrundlage entziehen können.
Wie kann man AGB zu günstigen Konditionen erstellen lassen?
Da die Erstellung der AGB durch einen Juristen zwar meist sicher aber keinesfalls günstig ist, kann es sich durchaus lohnen, über die Inanspruchnahme eines Dienstleisters nachzudenken, der die Erstellung von juristisch geprüften AGB im Rahmen eines Servicepaketes anbietet. Hierbei ist dann zumeist auch gegeben, dass die Rechtstexte entsprechend aktualisiert werden, wenn hierzu Bedarf besteht. Bei seriösem Dienstleistern wie dem Händlerschutz erhalten Verkäufer auch eine Haftungsübernahmegarantie, die bei Abmahnungen greift sowie auch eine Rechtsberatung, wenn sie diese benötigen. Welche Leistungen Gewerbetreibende weiterhin in Anspruch nehmen können, hängt zumeist von der Art des gebuchten Paketes ab. Diese können dem individuellen Anspruch des Unternehmens angepasst werden und bieten somit ebenfalls ein Höchstmaß an Rechtssicherheit sowie den Schutz vor Abmahnungen.
Händlerschutz Schutzpaket

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