Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Hilfe bei der korrekten Umsetzung
Das Internet sowie auch der Onlinehandel unterliegen einem stetigen Wandel. Immer wieder ergeben sich neue Möglichkeiten, die einen Handel weltweit ermöglichen und damit für Händler neue Wege eröffnen, ihre Betriebe auszubauen und einen vollkommen neuen Kundenkreis zu generieren. Allerdings erfordern diese neuen Möglichkeiten auch neue gesetzliche Regelungen, die einen fairen und sicheren Onlinehandel, beispielsweise über den eigenen Onlineshop oder auch Onlinemarktplätze wie eBay und Amazon dauerhaft gewährleisten. Um eine solche Regelung zu erreichen, wurden die geltenden Gesetze immer wieder neu angepasst, was zeitweise für große Unsicherheit bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung oder den AGB gesorgt hat. Die letzte Neuerung, welche 2014 erfolgt, sollte mehr Klarheit bringen und für eine einheitliche Regelung sorgen, die für alle EU-Mitglieder Gültigkeit hat. Wie erwartet, brachte auch diese Änderung nicht nur Klarheit in verschiedenen Bereichen, sondern stellte Händler vor die Herausforderung, Rechtstexte, die für die Wahrnehmung ihrer Informationspflicht notwendig sind, vollkommen neu zu gestalten.
Wo findet man bei in Bezug auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung Hilfe?
Wenn es darum geht, eine neue Widerrufsbelehrung zu gestalten, muss man natürlich auch alle gesetzlichen Regelungen beachten, die zum aktuellen Datum Gültigkeit haben. Allerdings ist es oft nicht leicht, diese vollständig zu überblicken. Aus diesem Grund findet man in Internet kostenlos entsprechende Muster, die man als Vorlage für den eigenen Widerruf nutzen kann. Man ebenfalls in Bezug auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung Hilfe findet, ist beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer sowie auch bei Fachanwälten oder Dienstleistern, die Schutzpakete anbieten, in denen aktuelle Rechtstexte enthalten sind. Solche Pakete sorgen gleichermaßen dafür, dass Händler auch die entsprechenden Updates zu den Rechtstexten zeitnahe erhalten, wenn es Änderungen in Zusammenhang mit der Rechtslage gibt. Informationen zur Rechtslage findet man grundsätzlich auch auf unterschiedlichen Webseiten, die sich eingehend mit der neuen Rechtssituation auseinandergesetzt haben und aufzeigen, welche Änderungen relevant sind und wie man diesen gerecht wird, auch in dem neuen Widerrufsbelehrung 2015 Muster.
Wie verhalten im Abmahnungsfall?
Geht eine Abmahnung bei einem Händler ein, so sollte dieser zuerst einmal prüfen, ob der in der Abmahnung geschilderte Sachverhalt auch tatsächlich zutrifft. Denn nicht immer sind Abmahnungen auch gerechtfertigt. Selbst dann nicht, wenn sie durch einen Anwalt geschickt werden. Handelt es sich tatsächlich um eine gerechtfertigte Abmahnung, ist der rechtswidrige Umstand umgehend zu beheben. Hier kann man sich an die bereits genannten Stellen wenden, um eine korrekte und rechtssichere Widerrufsbelehrung zu erhalten. Darüber hinaus sollte ggf. auch eine juristische Beratung über das weitere Vorgehen in Betracht gezogen werden. Insbesondere dann, wenn der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt ist. Der Händlerschutz hilft hier gerne. Die Abmahnung an sich beinhaltet lediglich den Hinweis auf ein rechtswidriges Verhalten sowie die Aufforderung, diesen zu beheben und zukünftig zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung dagegen kann kostenträchtige Folgen haben, so dass Händler diese keinesfalls gleich unterschreiben, sondern zuerst einmal prüfen und eventuell modifizieren lassen sollten.
Abmahnung ungerechtfertigt, was tun?
Kann man vollkommen ausschließen, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist, so ist es trotzdem notwendig, auf diese zu reagieren. In diesem Fall kann man ein Schreiben verfassen, was den Irrtum aufklärt und die abmahnende Partei dazu auffordern, die Abmahnung zurückzunehmen. Hierzu ist eine angemessene Frist zu setzen.