Mit Hilfe aktueller Muster rechtssichere Widerrufsbelehrung erstellen
Wie jeder andere Handelsbereich, unterliegt auch der Onlinehandel einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Diese haben sich im Laufe der Jahre immer wieder geändert, so dass es nicht selten zu Missverständnissen kann, wie sich beispielsweise Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung oder AGB gestalten müssen, um tatsächlich rechtssicher zu sein. Die letzte Änderung im Jahr 2014 zur Muster Widerrufsbelehrung 2014 brachte dann eine einheitliche Gesetzeslage für die gesamte EU mit sich, so dass Verbraucher sich einfacher orientieren können und der Handel im Internet dadurch transparentere Formen annimmt. Für Händler bedeutete dies allerdings, dass sie ihre Rechtstexte komplett an die neue Gesetzeslage anpassen mussten. Und selbst knapp ein Jahr später, sind sich viele Onlineshop Betreiber nicht sicher, ob ihre Widerrufsbelehrung tatsächlich rechtskonform und abmahnsicher gestaltet ist. Zum Vergleich oder zur Überarbeitung der Widerrufsbelehrung können aktuelle Muster wie das neue Widerrufsbelehrung 2015 Muster verwendet werden, was dabei behilflich ist, die eigene Widerrufsbelehrung auf den neusten Stand zu bringen. Besser noch Sie nutzen einen Rechtstext-Service wie den Händlerschutz und erhalten angepasste Widerrufsbelehrungen.
Welche wichtigen Änderungen im Bereich Widerruf gab es?
Zu den wichtigsten Änderungen in Zusammenhang mit dem Widerruf zählt die einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, die in der gesamten EU Gültigkeit hat. Diese Widerrufsfrist beginnt mit Eingang der Ware, sofern vorab eine ordentliche Widerrufsbelehrung stattgefunden hat. Bei Teillieferungen beginnt die Frist mit Eingang der letzten Lieferung. Hat zuvor keine ordentliche Belehrung stattgefunden, wirkt sich dies noch immer auf die Frist aus, allerdings ist es nun nicht mehr der Fall, dass das Widerrufsrecht dann unbegrenzt gilt. Bei fehlender Widerrufsbelehrung beträgt die Frist 12 Monate und läuft damit für den Verbraucher nach 12 Monaten und 14 Tagen ab. Die Konsequenz ist dadurch für den Händler zwar nicht so weitreichend, jedoch bedeutet dies nicht, dass er nicht aufgrund der fehlenden Belehrung zu einer Abmahnung kommen kann, die für den Händler teuer werden kann. Verpflichtend ist für Händler darüber hinaus auch eine Bereitstellung eines Formulars, welches durch den Kunden für einen vereinfachten Widerruf genutzt werden kann. Für diesen, wie auch die neue Widerrufsbelehrung 2015 gibt es Muster, an denen sich Händler grundsätzlich orientieren können. Verbraucher müssen diese Muster nicht nutzen, sondern haben ebenso die Möglichkeit, ihren Widerruf auf andere Weise auszudrücken. Wichtig ist auch, dass es kein gesetzliches Rückgaberecht mehr gibt und der Verbraucher bei einer Rücksendung die Versandkosten zu tragen hat, was für Händler durchaus Vorteile hat.
Widerrufsbelehrung in den Bestallvorgang integrieren?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Widerrufsbelehrung in den Bestallablauf zu integrieren, insbesondere dann nicht, wenn es sich bei den angebotenen Artikeln um Medien handelt, die zum Download bereitstehen. Allerdings ist hier zu beachten, dass das Widerrufsrecht im Grunde nicht greift, jedoch der Kunde darauf aufmerksam gemacht werden und seine Einwilligung zum Verzicht auf den Widerruf geben muss. Dies kann über eine Checkbox erfolgen. In anderen Fällen ist es allerdings trotz Integrierung der Widerrufsbelehrung in den Bestellvorgang nötig, die Widerrufsbelehrung auch auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, beispielsweise per E-Mail, Fax oder per Post. Auch muss sichergestellt sein, dass die Belehrung den Kunden zeitnahe erreicht, so dass dieser sich mit den Regelungen eingehend befassen kann.
Händlerschutz Schutzpaket

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet