Rechtssicherheit ist bei der Widerrufsbelehrung unerlässlich
Insbesondere das Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht gab durch eine Vielzahl von Änderungen einen großen Spielraum für Abmahnungen, die Onlineshop Betreibern und Gewerbetreibenden, die am Onlinehandel über Plattformen wie eBay oder Amazon teilgenommen haben, das Leben schwer gemacht haben. Durch die Neuerungen des Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht im Jahr 2014, sollte dieses Problem weitestgehend behoben werden, was jedoch auch strengere Regelungen in Bezug auf die Widerrufsbelehrung mit sich brachte. Was auf der einen Seite für mehr Transparenz bei Onlinegeschäften sorgt, erschwert auf der anderen Seite das Einhalten der Informationspflicht. Denn nun heißt es, die Widerrufsbelehrung möglichst detailgenau zu erstellen, was für juristische Laien nicht einfach ist. So kommt es nicht selten dazu, dass sogenannte Abmahnanwälte entsprechende Rechtstexte noch genauer durchforsten, um eine Grundlage für eine kostenträchtige Abmahnung zu finden.
Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht: warum gibt es keine Standardbelehrungen?
Grundsätzlich gibt es gesetzlich definierte Muster kostenlos, die als Vorlage für den Widerruf dienen können, jedoch sind diese natürlich nicht individuell auf die Belange einzelner Onlineshops angepasst. Betrachtet man die Mustertexte und das Widerrufsrecht neu im Ganzen, so wird man schnell feststellen, dass daraus etwa 40 bis 50 verschiedene Belehrungsvarianten entstehen können, wobei sich juristischen Laien nicht unbedingt erschließt, welche Belehrungsbestandteile für den eigenen Onlineshop notwendig sind. Daher ist die Beratung durch einen fachkompetenten Juristen im Zweifelsfall unerlässlich. Eine Beratung sowie auch die Erstellung von Rechtstexten sind allerdings sehr kostenintensiv, ganz anders als bei einer Widerrufsrecht Vorlage. Darüber hinaus sind diese Kosten nicht eine einmalige Angelegenheit, da die Rechtstexte bei etwaigen Veränderungen erneut angepasst werden müssen.
Gibt es eine kostengünstige Alternative zur Beauftragung eines Juristen?
Tatsächlich gibt es durchaus Alternativen zur Beauftragung eines Juristen beim Händlerschutz. Diese findet man in Form von Schutzpaketen für Händler, welche die benötigten Rechtstexte enthalten und gleichzeitig für Updates sorgen, wenn es zu Änderungen in der Gesetzeslage kommt. Aufgrund der Tatsache, dass entsprechende Pakete zumeist auch eine Haftungsübernahmegarantie beinhalten, sorgen sie für ausreichend Sicherheit in Bezug auf Abmahnungen. Und dies nur zu einem Bruchteil der Kosten, die ein Anwalt für dieselben Leistungen veranschlagen würde. Die Rechtstexte sind juristisch geprüft und werden individuell auf den Bedarf des Händlers und dessen Geschäft angepasst, so dass sie auch strengen Informationskriterien gerecht werden.
Widerrufsbelehrung bei digitalen Medien?
Eine Widerrufsbelehrung gehört zu den Informationspflichten des Verkäufers. Jedoch besagt die aktuelle Rechtslage, dass ein Widerruf bei digitalen Waren, beispielsweise Downloads, nicht grundsätzlich gewährt werden muss. Allerdings müssen Kunden vorab darauf hingewiesen werden und explizit einwilligen, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Dies muss nicht grundsätzlich schriftlich erfolgen, sondern kann durch eine Checkbox vor dem Kauf umgesetzt werden, bei denen der Kunde nur noch einen Haken machen muss, um einzuwilligen.
Wiederruf Muster: müssen Kunden vom Händler herausgegebene Muster verwenden?
Zwar sind Händler verpflichtet, ein Formular für den Widerruf zur Verfügung zu stellen um dem Kunden diesen Vorgang zu erleichtern, der Kunde ist jedoch keineswegs gesetzlich verpflichtet dieses auch zu verwenden. Er kann weiterhin seinen Widerruf selbst gestalten oder diesen telefonisch oder per E-Mail zum Ausdruck bringen. Nutzt der Kunde vom Händler ein bereitgestelltes elektronisches Formular, ist der Händler verpflichtet den Eingang des Widerrufs zeitnahe zu bestätigen. Dies kann auch automatisch erfolgen.
Händlerschutz Schutzpaket

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