Was man über das Widerrufsrecht und das Formular Widerruf wissen sollte
Im Laufe der letzen Jahre haben die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Onlinehandel immer wieder Neuerungen erfahren. So wie sich die Möglichkeiten im Internet für den Handel stetig weiterentwickelt haben, wuchs auch der Bedarf an angepassten Regelungen, die für Transparenz und Sicherheit sorgen sollten. Jedoch ergab sich aus den stetigen Anpassungen das Problem, dass im Internet unterschiedliche Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums zu finden waren und somit Händler schnell Gefahr liefen, eine Abmahnung zu erhalten, weil sie eine veraltete oder fehlerhafte Vorlage für die Gestaltung ihrer eigenen Widerrufsbelehrung verwendeten. Mit den gesetzlichen Änderungen im Jahr 2014 sollte dieses Problem weitestgehend behoben werden. Hierbei kam es zum einen zu einer Verschärfung der Informationspflicht und zum anderen dazu, dass das Widerrufsrecht in der gesamten EU vereinheitlicht wurde, so dass die Regelungen für den Verbraucher sowie auch für Händler gleichermaßen verständlicher wurden. Beides sollte dazu dienen, auch das Risiko von Abmahnungen zu minimieren, was grundsätzlich auch möglich ist, wenn Händler ihrer Informationspflicht ordnungsgemäß nachkommen. Für die Widerrufsbelehrung sowie auch das Formular Widerruf wurde kostenlos ein Muster bereitgestellt, welches Händler als Vorlage nutzen können.
Ist die Widerrufsbelehrung nur für Onlineshop Betreiber wichtig?
Eine Widerrufsbelehrung müssen nicht nur Gewerbetreibende bereitstellen, die einen eigenen Onlineshop betreiben, sondern ebenso auch Händler, die beispielsweise Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon nutzen, um am Onlinehandel teilzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn Kleinanzeigen etc. für den Verkauf und die Bewerbung der Produkte genutzt werden. Verbraucher können in all diesen Bereichen auf ihr Widerrufsrecht zurückgreifen, welches auch dann besteht, wenn Verkäufer es versäumen, sie darüber in Kenntnis zu setzen. Die aktuelle Frist für den Widerruf beläuft sich auf 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung. Wird diese nicht vorgenommen, so verlängert es sich auf 12 Monate. Achten Sie darauf, besonders wenn Sie eine Muster Widerrufsbelehrung verwenden. Darüber hinaus müssen Verkäufer, die Kunden keine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen, durchaus damit rechnen, dass es zu einer Abmahnung kommen kann. Dies gilt auch dann, wenn kein entsprechendes Formular für den Widerruf vorhanden ist. Zwar können Verbraucher ihren Widerruf auch auf andere Weise erklären, jedoch sieht das Gesetz die Bereitstellung des Formulars vor. Diese Formulare bekommt man auch beim Händlerschutz.
Müssen Händler ein Formular Widerruf bereitstellen?
Für Händler besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines Formulars für den Widerruf, der Verbrauchern diesen Vorgang weitestgehend vereinfachen soll. Dies kann ebenso in Textform erfolgen als auch durch ein elektronisches Formular auf der Webseite, bei dem sichergestellt ist, dass dem Verbraucher der Eingang auch zeitnahe bestätigt wird. Für Verbraucher muss sichergestellt sein, dass sie wissen, dass ihr Widerruf eingegangen ist und durch den Verkäufer akzeptiert wird. Handelt es sich bei Waren allerdings um digitale Medien, die heruntergeladen werden können. so muss gesetzlich betrachtet kein Widerrufsrecht gewährt werden. Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass der Händler den Kunden zum einen darüber aufklären muss und der Kunde zum anderen bestätigt, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Dies muss vor dem Kauf geschehen und die Information kann in den Bestellvorgang gut verständlich und ersichtlich integriert werden. Damit der Käufer sein Einverständnis geben kann, kann hierbei eine Checkbox bereitgestellt werden, um den Vorgang zu erleichtern.
Händlerschutz Schutzpaket

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