Geschäftsbedingungen: Rechtssicherheit bei der AGB Umsetzung
Jedes Unternehmen knüpft Geschäftsbedingungen an einen Kaufvertrag, die der Kunde akzeptieren muss, damit ein solcher überhaupt zustande kommt. Diese Regelungen finden sich zumeist nicht im Kaufvertrag selbst, sondern in den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgekürzt auch AGB, die dem Verbraucher vorab zur Verfügung gestellt werden müssen, damit dieser weiß, welche Verpflichtungen ggf. mit Vertragsabschluss auf ihn zukommen. Allerdings sollten Verkäufer wissen, dass die in den AGB dargestellten Klauseln nur dann auch Bestandteil des Vertrages werden, wenn dies entsprechend vereinbart wurde und der Verbraucher sich damit einverstanden erklärt hat. Wird darauf nicht explizit hingewiesen, kann es dazu kommen, dass die AGB Regelungen durch den Verbraucher erst gar nicht akzeptiert werden müssen.
Wie legt man dem Verbraucher online die AGB rechtszeitig vor?
Im Onlinehandel sind die Geschäftsbedingungen meist unerlässlich, jedoch kann man beim Verkauf über den eigenen Onlineshop sowie auch über eBay und Amazon gar nicht wissen, wer sich ggf. für einen Einkauf entscheidet, so dass die AGB Darstellung letztendlich automatisch erfolgen muss. Dies kann während des Bestellvorgangs und vor Abschluss der Bestellung durch Darstellung der AGBs oder einen Linkverweis sein. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass der Kunde die AGB auch kopieren und speichern kann. Bei Vertragsabschluss sollte dem Verbraucher klar sein, dass er damit auch die Vereinbarung akzeptiert, dass die Geschäftsbedingungen Teil des Vertrages sind. Auf Verkaufsseiten von eBay ist es ebenfalls möglich, die AGB auf der Angebotsseite gut sichtbar darzustellen, damit eBay-Nutzer die Möglichkeit haben, diese zu lesen, bevor sie den Sofortkauf-Button drücken. Nicht zu Lasten des Unternehmers geht, wenn der Kunde trotz Veröffentlichung der AGB Muster diese nicht liest, was nicht selten der Fall ist. Im Falle einer Abmahnung sollte der Unternehmer dann nachweisen können, dass die Geschäftsbedingungen gut sichtbar angebracht waren und auf dauerhaften Medien hätten gespeichert werden können.
Was ist noch bei den AGB zu beachten?
Grundsätzlich ist bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur wichtig, in welcher Weise sie dargestellt werden, sondern dass die darin enthaltenen Klauseln auch den gesetzlichen Anspruch erfüllen. Dieser besagt, dass Verbraucher in keiner Weise unangemessen benachteiligt werden dürfen, was vielerlei Bedeutungen haben kann. Wichtig ist, dass innerhalb der AGB darauf geachtet wird, dass keine Rechte verletzt werden. So darf beispielsweise das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht verletzt werden, in dem andere Fristen als die gesetzlichen angegeben sind oder der Händler sich bei einer bestimmten Versandart oder nicht ausreichender Frankierung weigert, die Retour anzunehmen und dadurch die fristgerecht zurückgesandte Ware nicht mehr im Zeitraum dieser Frist eingeht. Ebenfalls unzulässig sind zwanghafte Bindungen im Onlinehandel, die Verbraucher dazu nötigen, Produkte bei einem bestimmten Onlineshop Betreiber zu erwerben. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn die AGB Bestimmungen enthalten, die lediglich die Gutschrift eines Rückzahlungsbetrages auf das Kundenkonto des Verbrauchers zulassen, ohne dass dieser sein Geld zurückverlangen kann, sondern gezwungen ist, den Betrag im Shop des Unternehmers beim Einkauf umzusetzen.
Wie stellt man fest ob die AGB rechtskonform sind?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, AGB einer Prüfung oder einer AGB kontrolle durch den Händlerschutz oder einem Vergleich zu unterziehen. So findet man beispielsweise kostenlos angebotene Muster, die als Vorlage dienen können oder Dienstleister, die eine solche Überprüfung kostengünstig vornehmen.