Was?
(Thema, Rechtsgebiet, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Wo?
(PLZ, Ort, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Home
Ratgeber
News
Rechtstipps
Anwalt fragen
Anwalt beauftragen
Anwalt anrufen
E-Mail Beratung
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Finden Sie den passenden Rechtsanwalt
Telefon
Rufen Sie den Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung durch den Anwalt
» Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro
» Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Aufgabe/Auftrag einstellen, Rechtsgebiet auswählen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung
» Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl
» E-Mail Beratung
Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
» Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
» Call Back Service
» Kontaktformular
Gesetz - AOEG
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Erster Abschnitt
Art 1 bis 6
Art 7
Art 8 bis 38
Zweiter Abschnitt
Art 39 bis 96
Dritter Abschnitt
Art 97
-
§ 1 Begonnene Verfahren
-
§ 1a Steuerlich unschädliche Betätigungen
-
§ 1b Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
-
§ 1c Krankenhäuser
-
§ 1d Steuerbegünstigte Zwecke
-
§ 1e Zweckbetriebe
-
§ 1f Satzung
-
§ 2 Fristen
-
§ 3 Grunderwerbsteuer, Feuerschutzsteuer
-
§ 4 Mitteilungsverordnung
-
§ 5 Zeitpunkt der Einführung des steuerlichen Identifikationsmerkmals
-
§ 7
-
§ 6 Zahlungszeitpunkt bei Scheckzahlung
-
§ 7 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
-
§ 8 Verspätungszuschlag
-
§ 9 Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten
-
§ 9a Absehen von Steuerfestsetzung, Abrundung
-
§ 10 Festsetzungsverjährung
-
§ 10a Erklärungspflicht
-
§ 10b Gesonderte Feststellungen
-
§ 11 Haftung
-
§ 11a Insolvenzverfahren
-
§ 11b Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens
-
§ 12 Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung
-
§ 13 Sicherungsgeld
-
§ 14 Zahlungsverjährung
-
§ 15 Zinsen
-
§ 16 Säumniszuschläge
-
§ 17 Angabe des Schuldgrunds
-
§ 17a Pfändungsgebühren
-
§ 17b Eidesstattliche Versicherung
-
§ 17c Pfändung fortlaufender Bezüge
-
§ 17d Zwangsgeld
-
§ 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten
-
§ 18 Außergerichtliche Rechtsbehelfe
-
§ 18a Erledigung von Massenrechtsbehelfen und Massenanträgen
-
§ 19
-
§ 19a Aufbewahrungsfristen
-
§ 19b Zugriff auf datenverarbeitungsgestützte Buchführungssysteme
-
§ 20 Verweisungserfordernis bei Blankettvorschriften
-
§ 21 Steueranmeldungen in Euro
-
§ 22 Mitwirkungspflichten der Beteiligten; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
-
§ 23 Verfolgungsverjährung
-
§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
-
§ 25 Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
-
§ 26 Kontenabrufmöglichkeit
Art 97a
-
§ 1 Zuständigkeit
-
§ 2 Überleitungsbestimmungen für die Anwendung der Abgabenordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
-
§ 3 Festsetzungsverjährung und D-Markbilanzgesetz
-
§ 4 Verrechnung der für das zweite Halbjahr 1990 gezahlten Vermögensteuer
-
§ 5
Art 98
Art 99
Art 100
Art 101
Art 102
Ich habe einen Account
Benutzername / E-Mail
Passwort
Ich habe noch keinen Account
E-Mail Adresse
Passwort
Wiederholung
Anrede
Herr
Frau
Vorname
Nachname
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.