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Gesetz - BZRG
Bundeszentralregistergesetz - BZRG
Erster Teil
-
§ 1 Bundeszentralregister
-
§ 2 (weggefallen)
Zweiter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 3 Inhalt des Registers
-
§ 4 Verurteilungen
-
§ 5 Inhalt der Eintragung
-
§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
-
§ 7 Aussetzung zur Bewährung
-
§ 8 Sperre für Fahrerlaubnis
-
§ 9
-
§ 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
-
§ 11 Schuldunfähigkeit
-
§ 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
-
§ 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
-
§ 14 Gnadenerweise und Amnestien
-
§ 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
-
§ 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
-
§ 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
-
§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
-
§ 19 Aufhebung von Entscheidungen
-
§ 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
-
§ 20a Namensänderung
-
§ 21 (weggefallen)
-
§ 21a Automatisiertes Auskunftsverfahren
-
§ 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
-
§ 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
-
§ 24 Entfernung von Eintragungen
-
§ 25 Anordnung der Entfernung
-
§ 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt
-
§ 27 Speicherung
-
§ 28 Behandlung
-
§ 29 Erledigung
Dritter Abschnitt
1.
-
§ 30 Antrag
-
§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
-
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
-
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
-
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
-
§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
-
§ 34 Länge der Frist
-
§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
-
§ 36 Beginn der Frist
-
§ 37 Ablaufhemmung
-
§ 38 Mehrere Verurteilungen
-
§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme
-
§ 40 Nachträgliche Eintragung
2.
-
§ 41 Umfang der Auskunft
-
§ 42 Auskunft an den Betroffenen
-
§ 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
-
§ 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
-
§ 42c Protokollierungen
-
§ 43 Weiterleitung von Auskünften
-
§ 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
3.
-
§ 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4.
-
§ 44a Versagung der Auskunft
Vierter Abschnitt
-
§ 45 Tilgung nach Fristablauf
-
§ 46 Länge der Tilgungsfrist
-
§ 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
-
§ 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
-
§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
-
§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt
-
§ 51 Verwertungsverbot
-
§ 52 Ausnahmen
Sechster Abschnitt
-
§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebter Abschnitt
-
§ 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
-
§ 54 Eintragungen in das Register
-
§ 55 Verfahren bei der Eintragung
-
§ 56 Behandlung von Eintragungen
-
§ 56a Mitteilung über ausländische Verurteilungen
-
§ 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
-
§ 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
Dritter Teil
-
§ 59 Führung des Erziehungsregisters
-
§ 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
-
§ 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
-
§ 62 Suchvermerke
-
§ 63 Entfernung von Eintragungen
-
§ 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen
Vierter Teil
-
§ 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
-
§ 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil
-
§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
-
§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
-
§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
-
§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
-
§ 69 Übergangsvorschriften
-
§ 70
-
§ 71
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