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Gesetz - FELEG
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Erster Abschnitt
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§ 1 Berechtigter Personenkreis
-
§ 2 Flächenstillegung
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§ 3 Abgabe von Flächen
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§ 4 Rückbehalt
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§ 5 Leistungen an Hinterbliebene
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§ 6 Höhe der Leistung
-
§ 7 Beginn und Ende der Leistung, Verfahren
-
§ 8 Zusammentreffen mit Einkommen
Zweiter Abschnitt
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§ 9 Berechtigter Personenkreis
-
§ 10 Höhe der Leistung
-
§ 11 Beginn und Ende der Leistung, Verfahren
-
§ 12 Zusammentreffen mit Einkommen
-
§ 13 Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
Dritter Abschnitt
-
§ 14 Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, soziale Pflegeversicherung
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§ 15 Gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
-
§ 15a Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004
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§ 16 Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
Vierter Abschnitt
-
§ 17 Durchführende Stelle
-
§ 18 Anwendung sonstiger Vorschriften
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§ 18a Landwirte im Beitrittsgebiet
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§ 18b Abgabe an Unternehmen im Beitrittsgebiet
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§ 18c Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige im Beitrittsgebiet
-
§ 18d Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
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§ 18e Besonderheiten für das Ausland
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§ 19 Kostentragung
Fünfter Abschnitt
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§ 20 Befristung der Regelung
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§ 21
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§ 22 Übergangsvorschriften
-
§ 23 Inkrafttreten
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