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Gesetz - SchwbAV
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Erster Abschnitt
-
§§ 1 bis 13 (weggefallen)
Zweiter Abschnitt
-
§ 14 Verwendungszwecke
1. Unterabschnitt
-
§ 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
-
§ 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
2. Unterabschnitt
-
§ 17 Leistungsarten
-
§ 18 Leistungsvoraussetzungen
I.
-
§ 19 Technische Arbeitshilfen
-
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
-
§ 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
-
§ 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
-
§ 23
-
§ 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
-
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
II.
-
§ 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
-
§ 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
-
§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
-
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
-
§ 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
III.
-
§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
-
§ 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
-
§ 28a Leistungen an Integrationsprojekte
-
§ 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
3. Unterabschnitt
-
§ 30 Förderungsfähige Einrichtungen
-
§ 31 Förderungsvoraussetzungen
-
§ 32 Förderungsgrundsätze
-
§ 33 Art und Höhe der Leistungen
-
§ 34 Tilgung und Verzinsung von Darlehen
Dritter Abschnitt
1. Unterabschnitt
-
§ 35 Rechtsform
-
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
-
§ 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
-
§ 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
-
§ 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
-
§ 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
2. Unterabschnitt
-
§ 41 Verwendungszwecke
3. Unterabschnitt
-
§ 42 Anmeldeverfahren und Anträge
-
§ 43 Vorschlagsrecht des Beirats
-
§ 44 Entscheidung
-
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierter Abschnitt
-
§ 46 Übergangsregelungen
-
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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