Was?
(Thema, Rechtsgebiet, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Wo?
(PLZ, Ort, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Home
Ratgeber
News
Rechtstipps
Anwalt fragen
Anwalt beauftragen
Anwalt anrufen
E-Mail Beratung
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Finden Sie den passenden Rechtsanwalt
Telefon
Rufen Sie den Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung durch den Anwalt
» Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro
» Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Aufgabe/Auftrag einstellen, Rechtsgebiet auswählen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung
» Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl
» E-Mail Beratung
Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
» Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
» Call Back Service
» Kontaktformular
Gesetz - TranspRLDV
Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung - TranspRLDV
-
Eingangsformel
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen
-
§ 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-
§ 4 Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
-
§ 5 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
-
§ 6 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien
-
§ 7 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
-
§ 8 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 29a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes
-
§ 9 Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
-
§ 10 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
-
§ 11 Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
-
§ 12 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
-
§ 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
-
§ 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
-
§ 15 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
-
§ 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
-
§ 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
-
§ 18 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter
-
§ 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-
§ 20 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung der Kapitalanlagegesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft vom Mutterunternehmen
-
§ 21 Mitteilungspflichten des Mutterunternehmens gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-
§ 22 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 32 Abs. 4 des Investmentgesetzes
-
§ 23 Übergangsbestimmung
-
§ 24 Inkrafttreten
Ich habe einen Account
Benutzername / E-Mail
Passwort
Ich habe noch keinen Account
E-Mail Adresse
Passwort
Wiederholung
Anrede
Herr
Frau
Vorname
Nachname
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.