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Gesetz - WaStrG
Bundeswasserstraßengesetz
Abschnitt 1
-
§ 1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen
-
§ 2 Bestandsänderung
-
§ 3 Erweiterung und Durchstiche
Abschnitt 2
-
§ 4 Einvernehmen mit den Ländern
Abschnitt 3
-
§ 5 Befahren mit Wasserfahrzeugen
-
§ 6 Gemeingebrauch
Abschnitt 4
-
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
-
§ 8 Umfang der Unterhaltung
-
§ 9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
-
§ 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter
-
§ 11 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
Abschnitt 5
-
§ 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
-
§ 13 Planungen
-
§ 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
-
§ 14a Anhörungsverfahren
-
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
-
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
-
§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
-
§ 14e Rechtsbehelfe
-
§ 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
-
§§ 17 bis 19 (weggefallen)
-
§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
-
§ 20 Vorzeitige Besitzeinweisung
-
§ 21 Ausschluss von Ansprüchen
-
§ 22
-
§ 23
Abschnitt 6
-
§ 24 Strompolizei
-
§ 25 Verantwortliche Personen
-
§ 26 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
-
§ 27 Strompolizeiverordnungen
-
§ 28 Strompolizeiliche Verfügungen
-
§ 29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
-
§ 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen
-
§ 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
-
§ 32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
-
§ 33 Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung
Abschnitt 7
-
§ 34 Schifffahrtszeichen
-
§ 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
Abschnitt 8
-
§ 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
-
§ 37 Einigung, Festsetzungsbescheid
-
§ 38 Vollstreckung
-
§ 39 Rechtsweg
Abschnitt 9
-
§ 40 Duldungspflicht
-
§ 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
-
§ 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
-
§ 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
Abschnitt 10
-
§ 44 Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
-
§ 45 Zuständigkeiten
-
§ 46 Rechtsverordnungen
-
§ 47 Kostenregelung
-
§ 48 Anforderungen der Sicherheit und Ordnung
Abschnitt 11
-
§ 49
-
§ 50 Ordnungswidrigkeiten
-
§§ 51 bis 55 (weggefallen)
-
§ 56 Überleitungsbestimmungen
-
§ 57
-
§ 58
-
§ 59
-
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und § 2 Abs. 2)
Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes
-
Anlage 2 (zu § 14e Abs. 1)
Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1111)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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