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Gesetz - WpÜG
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 3 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2
-
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
-
§ 5 Beirat
-
§ 6 Widerspruchsausschuss
-
§ 7 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
-
§ 8 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
-
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 3
-
§ 10 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
-
§ 11 Angebotsunterlage
-
§ 11a Europäischer Pass
-
§ 12 Haftung für die Angebotsunterlage
-
§ 13 Finanzierung des Angebots
-
§ 14 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
-
§ 15 Untersagung des Angebots
-
§ 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
-
§ 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
-
§ 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
-
§ 19 Zuteilung bei einem Teilangebot
-
§ 20 Handelsbestand
-
§ 21 Änderung des Angebots
-
§ 22 Konkurrierende Angebote
-
§ 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
-
§ 24 Grenzüberschreitende Angebote
-
§ 25 Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
-
§ 26 Sperrfrist
-
§ 27 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
-
§ 28 Werbung
Abschnitt 4
-
§ 29 Begriffsbestimmungen
-
§ 30 Zurechnung von Stimmrechten
-
§ 31 Gegenleistung
-
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
-
§ 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
-
§ 33a Europäisches Verhinderungsverbot
-
§ 33b Europäische Durchbrechungsregel
-
§ 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
-
§ 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
-
§ 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Abschnitt 5
-
§ 35 Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
-
§ 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
-
§ 37 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
-
§ 38 Anspruch auf Zinsen
-
§ 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
Abschnitt 5a
-
§ 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre
-
§ 39b Ausschlussverfahren
-
§ 39c Andienungsrecht
Abschnitt 6
-
§ 40 Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
-
§ 41 Widerspruchsverfahren
-
§ 42 Sofortige Vollziehbarkeit
-
§ 43 Bekanntgabe und Zustellung
-
§ 44 Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
-
§ 45 Mitteilungen an die Bundesanstalt
-
§ 46 Zwangsmittel
-
§ 47 Kosten
Abschnitt 7
-
§ 48 Statthaftigkeit, Zuständigkeit
-
§ 49 Aufschiebende Wirkung
-
§ 50 Anordnung der sofortigen Vollziehung
-
§ 51 Frist und Form
-
§ 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
-
§ 53 Anwaltszwang
-
§ 54 Mündliche Verhandlung
-
§ 55 Untersuchungsgrundsatz
-
§ 56 Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
-
§ 57 Akteneinsicht
-
§ 58 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8
-
§ 59 Rechtsverlust
-
§ 60 Bußgeldvorschriften
-
§ 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
-
§ 62 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
-
§ 63 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
-
§ 64 Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
-
§ 65 Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
Abschnitt 9
-
§ 66 Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen
-
§ 67 Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
-
§ 68 Übergangsregelungen
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