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Gesetz - WpHG
Wertpapierhandelsgesetz - WpHG
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 2a Ausnahmen
-
§ 2b Wahl des Herkunftsstaates
Abschnitt 2
-
§ 3
-
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
-
§ 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
-
§ 5 Wertpapierrat
-
§ 6 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
-
§ 7 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
-
§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
-
§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
-
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
-
§ 9 Meldepflichten
-
§ 10 Anzeige von Verdachtsfällen
-
§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Abschnitt 3
-
§ 12 Insiderpapiere
-
§ 13 Insiderinformation
-
§ 14 Verbot von Insidergeschäften
-
§ 15 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister
-
§ 15a Mitteilung von Geschäften, Veröffentlichung und Übermittlung an das Unternehmensregister
-
§ 15b Führung von Insiderverzeichnissen
-
§ 16 Aufzeichnungspflichten
-
§ 16a Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten
-
§ 16b Aufbewahrung von Verbindungsdaten
Abschnitt 3a
-
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
-
§§ 18 bis 20 (weggefallen)
Abschnitt 4
-
§ 20a Verbot der Marktmanipulation
-
§ 20b
Abschnitt 5
-
§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
-
§ 22 Zurechnung von Stimmrechten
-
§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
-
§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen
-
§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten
-
§ 25a Mitteilungspflichten beim Halten von weiteren Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten
-
§ 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
-
§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
-
§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
-
§ 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
-
§ 28 Rechtsverlust
-
§ 29 Richtlinien der Bundesanstalt
-
§ 29a Befreiungen
-
§ 30 Handelstage
Abschnitt 5a
-
§ 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
-
§ 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
-
§ 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten
-
§ 30d Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum
-
§ 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister
-
§ 30f Befreiung
-
§ 30g Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 5b
-
§ 30h Überwachung von Leerverkäufen
-
§§ 30i und 30j (weggefallen)
Abschnitt 6
-
§ 31 Allgemeine Verhaltensregeln
-
§ 31a Kunden
-
§ 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
-
§ 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen
-
§ 31d Zuwendungen
-
§ 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
-
§ 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems
-
§ 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme
-
§ 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel
-
§ 32 Systematische Internalisierung
-
§ 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer
-
§ 32b Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt
-
§ 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer
-
§ 32d Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung
-
§ 33 Organisationspflichten
-
§ 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
-
§ 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte
-
§ 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
-
§ 34a Getrennte Vermögensverwahrung
-
§ 34b Analyse von Finanzinstrumenten
-
§ 34c Anzeigepflicht
-
§ 34d Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte
-
§ 35 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
-
§ 36 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
-
§ 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
-
§ 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
-
§ 36c (weggefallen)
-
§ 37 Ausnahmen
-
§ 37a (weggefallen)
Abschnitt 7
-
§ 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
-
§ 37c Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
Abschnitt 8
-
§ 37d (weggefallen)
-
§ 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
-
§ 37f (weggefallen)
-
§ 37g Verbotene Finanztermingeschäfte
Abschnitt 9
-
§ 37h Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 10
-
§ 37i Erlaubnis
-
§ 37j Versagung der Erlaubnis
-
§ 37k Aufhebung der Erlaubnis
-
§ 37l Untersagung
-
§ 37m (weggefallen)
Abschnitt 11
Unterabschnitt 1
-
§ 37n Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
-
§ 37o Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
-
§ 37p Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle
-
§ 37q Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle
-
§ 37r Mitteilungen an andere Stellen
-
§ 37s Internationale Zusammenarbeit
-
§ 37t Widerspruchsverfahren
-
§ 37u Beschwerde
Unterabschnitt 2
-
§ 37v Jahresfinanzbericht
-
§ 37w Halbjahresfinanzbericht
-
§ 37x Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
-
§ 37y Konzernabschluss
-
§ 37z Ausnahmen
Abschnitt 12
-
§ 38 Strafvorschriften
-
§ 39 Bußgeldvorschriften
-
§ 40 Zuständige Verwaltungsbehörde
-
§ 40a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
-
§ 40b Bekanntmachung von Maßnahmen
Abschnitt 13
-
§ 41 Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
-
§ 41a Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Herkunftsstaatenwahl
-
§ 42 Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11
-
§ 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h
-
§ 42b Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i
-
§ 42c Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j
-
§ 42d Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d
-
§ 42e Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen
-
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
-
§ 44 Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte
-
§ 45 Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 11
-
§ 46 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
-
§ 47 Anwendungsbestimmung für § 34
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