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Gesetz - ZAG
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG
Abschnitt 1
-
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
-
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
-
§ 2 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
-
§ 3 Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen
-
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
-
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
-
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
-
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2
-
§ 8 Erlaubnis für Zahlungsinstitute
-
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
-
§ 9 Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute
-
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
-
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
-
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 3
-
§ 12 Eigenkapital bei Zahlungsinstituten
-
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4
-
§ 13 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten
-
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
-
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
-
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
-
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
-
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
-
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
-
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
-
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
-
§ 20 Auslagerung
-
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
-
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
-
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a
-
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
-
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
-
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
Abschnitt 5
-
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
-
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
-
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
-
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6
-
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
-
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7
-
§ 29 Anzeigen
-
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
-
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
-
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
-
§ 30b Werbung
-
§ 31 Strafvorschriften
-
§ 32 Bußgeldvorschriften
-
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
-
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
-
§ 35 Übergangsvorschriften
-
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
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