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Gesetz - ZollVG
Zollverwaltungsgesetz
Teil I
-
§ 1 Aufgaben der Zollverwaltung
-
§ 2 Verkehrswege
-
§ 3 Zeitliche Beschränkung der Ein- und Ausfuhr
-
§ 4 Gestellung
-
§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen
Teil II
-
§ 6 Zolltarif
-
§ 7 Nichtannahme der Zollanmeldung
-
§ 8 Nämlichkeitssicherung
-
§ 9 Zollbehandlung auf dem Betriebsgelände bestimmter Unternehmen
Teil III
-
§ 10 Zollamtliche Überwachung
-
§ 11 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
-
§ 11a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 11b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
-
§ 12 Weiterleitungsbefugnis
-
§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs
-
§ 12b Befugnisse der Zollfahndungsämter bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche
-
§ 12c Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
-
§ 13 Verwertung von Waren
Teil IV
-
§ 14 Grenznaher Raum
-
§ 15 Grundstücke und Bauten in Grenznähe, an Freizonengrenzen und auf Flugplätzen
-
§ 16 Enteignung
Teil V
-
§ 17 Zollbehörden und Zollstellen, Grenzaufsichtsdienst
-
§ 17a Zentralstelle für Risikoanalyse
-
§ 18 Öffnungszeiten und Amtsplätze
-
§ 19 Beistand
Teil VI
-
§ 20 Freizonen
-
§ 21 Persönliche Beschränkungen
-
§ 22 Bauten in Freizonen
-
§ 23 Überwachung von Freizonen des Kontrolltyps I
-
§ 24 Helgoland
Teil VII
-
§ 25 Beschränkung des Warenverkehrs
-
§ 26 Versand
-
§ 27 Abgabenerhebung zum Pauschsatz
Teil VIII
-
§ 28 Rechtsverordnungsermächtigungen für Verfahrensregelungen
-
§ 29 Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit
-
§ 30 Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit zur Förderung der Luft- und Schiffahrt
Teil IX
-
§ 31 Steuerordnungswidrigkeiten
-
§ 31a Bußgeldvorschriften
-
§ 31b Bußgeldvorschriften
-
§ 32 Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, Erhebung eines Zuschlags
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