Die Erstellung eines Impressums ist im Onlinehandel immer notwendig
Laut der aktuellen Rechtslage ist das Erstellen eines Impressums für Händler, die über einen eigenen Onlineshop am Onlinehandel teilnehmen ebenso notwendig wie für Verkäufer, die ihre Waren auf Plattformen wie Amazon oder eBay anbieten. Beide Verkäufer unterliegen der Informationspflicht, zu der die Darstellung eines Impressums auf der Händlerwebseite oder auf Angebotsseiten in Onlinemarktplätzen gehört. Im Internet findet man schnell ein Impressum Beispiel, welches aufzeigt, wie ein solches Impressum gestaltet sein sollte oder Impressum erstellt sein sollte, um den Ansprüchen der gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden. Ein fehlendes Impressum dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Strafen belegt werden kann. Gleichermaßen bildet ein solcher Fehler in der Informationspflicht eine Grundlage für eine Abmahnung, die ebenfalls mit unangenehmen Konsequenzen und hohen Kosten verbunden sein kann. Daher ist es notwendig, sich mit der Gestaltung des Impressums, beispielsweise anhand von einem Impressum Beispiel bzw. Impressum Vorlage weitreichend auseinanderzusetzen.
Welcher Rechtsgrundlage unterliegt die Impressumerstellung?
Die Erstellung eines Impressums sowie auch alle Regelungen dazu, welche Daten angeben werden müssen, unterliegen den gesetzlichen Regelungen in § 5 TMG, der sich nicht nur mit den notwendigen Angaben befasst, sondern ebenso auch mit der Art und Weise, wie das Impressum darzustellen und in die Webseite zu integrieren ist. § 5 TMG bestimmt hierbei auch, dass das Impressum eines Unternehmens „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss. Diese Regelung beinhalten damit den Auftrag, dass Impressum so in die Webseite einzufügen, dass es von Webseitenbesuchern schnell gefunden werden kann. So muss beispielsweise der Link zum Impressum als solcher gekennzeichnet werden und sofort ins Auge fallen, ohne dass Besucher lange scrollen müssen. Wichtig ist hier auch der Begriff unmittelbar, der direkt ausschließt, dass das Impressum beispielsweise in Form einer Datei oder in einem Format dargestellt wird, welches eine separate Software benötigt, um das Impressum darzustellen. Verbrauchern ist demnach nicht zuzumuten, sich erst ein entsprechendes Programm herunterzuladen, um das Impressum einsehen, kopieren und ggf. auch speichern zu können. Man sollte daher auf eine Darstellung des Impressums, beispielsweise als PDF Datei verzichten.
Impressum Beispiel oder Muster zur Impressum Erstellung nutzen?
Bestehen Unsicherheiten darüber, wie ein Impressum umgesetzt werden muss, so stellen etwaige Beispiele oder auch ein rechtssicheres Muster eine gute Vorlage dar, um ein rechtskonformes Impressum zu gestalten. Voraussetzung hierbei ist natürlich, dass das Muster auch rechtskonform ist und aktuell. Eine weitere Möglichkeit, eine leichte Impressumgestaltung in Anspruch nehmen zu können, sind kostenlos angebotene Impressum Generatoren, die den Vorgang insoweit vereinfachen, dass Unternehmer lediglich ihre Daten angeben und auf Knopfdruck praktisch ein fertiges Impressum erhalten, welches sich problemlos an eine ausgewählte Stelle auf der Webseite integrieren lässt. Um ein Impressum dauerhaft aktuell zu halten, ist zu empfehlen, sich regelmäßig mit Veränderungen in der Rechtslage auseinanderzusetzen, sowie auch mit Gerichtsentscheidungen, die mit dem Impressum im Zusammenhang stehen. Denn auf diese Weise ist es möglich, zeitnahe auf Veränderungen zu reagieren und diesen gerecht zu werden. Aktualität ist grundsätzlich bei Rechtstexten wichtig, da es insbesondere in diesem Bereich sehr schnell zu einer Abmahnung kommen kann. Eine solche gilt es grundsätzlich zu vermeiden. Der Händlerschutz hilft Ihnen gerne.
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