Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Abmahnung vom Chef? Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen sofort
22.11.2017 | Arbeitsrecht
Eine Abmahnung vom Chef kann Unmut auslösen. Allerdings wird sie immer dann eingesetzt, wenn der Arbeitnehmer gebändigt werden soll. Darüber hinaus ist mit einer Abmahnung nicht zu Spaßen. Denn sie ebnet dem Chef einen Weg zu einer Kündigung. Aus diesem Grund sollten die Fristen, Folgen, Formalien und Voraussetzungen einer Abmahnung immer begutachtet werden. Es ist immer besser, eine Abmahnung wieder aus der Welt zu schaffen, als sie bestehen zu lassen.
Weiterhin wird mit der Abmahnung der Verhaltensverstoß festgehalten. Diese Dokumentation der Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Darüber hinaus hat die Abmahnung eine Androhungsfunktion. Wird nochmals ein derartiger Pflichtverstoß begangen, dann droht die endgültige Auflösung des Arbeitsvertrages durch Kündigung.
Funktionen einer Abmahnung
Mit ihren drei Funktionen kann eine Abmahnung beim Arbeitnehmer noch mehr Unmut auslösen. Zum einen wird der Arbeitnehmer mit der Abmahnung darauf hingewiesen, dass ein bestimmtes Verhalten unerwünscht ist. Diese Hinweisfunktion muss aus der Abmahnung genau herauslesbar sein.Weiterhin wird mit der Abmahnung der Verhaltensverstoß festgehalten. Diese Dokumentation der Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Darüber hinaus hat die Abmahnung eine Androhungsfunktion. Wird nochmals ein derartiger Pflichtverstoß begangen, dann droht die endgültige Auflösung des Arbeitsvertrages durch Kündigung.
Inhalt der Abmahnung
In der Abmahnung muss klar und deutlich stehen, welches Verhalten oder welche Leistung als Mangel klassifiziert wird. Hierzu muss das Fehlverhalten ganz genau beschrieben werden und der Verstoß gegen eine vertragliche Abmachung exakt aufgezeigt werden. Weiterhin muss die Arbeitgebererwartung eindeutig formuliert sein, wie die zukünftigen Verhaltensweisen zu sein haben. Darüber hinaus muss in der Abmahnung eine Androhung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen formuliert sein, sollte sich dieser Fall nochmals wiederholen. Diese Vorgaben lassen eine pauschale Formulierung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung nicht zu. Die Abmahnung muss detailliert und konkretisiert sein, damit sie inhaltlich Gültigkeit hat.Fristen für eine Abmahnung
Chefs, die abmahnen, verzichten im konkreten Fall auf eine Kündigung. Wurde ein Verhalten abgemahnt, dann kann aus diesem Grund keine Kündigung mehr erfolgen. Es sei denn, das pflichtwidrige Verhalten wiederholt sich nochmals. Allerdings darf eine Abmahnung nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten erteilt werden. Lange Zwischenräume zwischen dem Fehlverhalten und der Abmahnung dürfen nicht entstehen.Abwehrmittel gegen eine Abmahnung
Wer vom Chef abgemahnt wurde, will sich oftmals hiergegen zur Wehr setzen. Immerhin ist der Arbeitnehmer persönlich betroffen. Hierzu kann er seinen Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Weiterhin steht dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Verfügung, eine Beschwerde beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber einzureichen, indem er eine ungerechte Behandlung rügt. Auch ist es möglich, dass der Arbeitnehmer eine Gegenvorstellung zur Personalakte einreicht. Letztlich ist auch eine Klage auf Abmahnungsentfernung aus der Personalakte möglich. Wer nichts unternimmt, verzichtet nicht auf seine Rechte. In einem Kündigungsschutzprozess können immer noch Vorträge erfolgen, dass die Abmahnung nicht rechtens war.Kündigung statt Abmahnung
Es gibt Fälle, in denen der Chef auf eine Abmahnung verzichtet und sofort eine Kündigung ausspricht. Sind die Vertragsverletzungen derart schwerwiegend, kann das Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden. Genauso wird auch sofort eine Kündigung ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer derart gestört ist, dass es auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann. Letztlich kann es auch sein, dass im konkreten Fall nicht zu einer Verhaltensänderung beim Arbeitnehmer kommen wird, wenn lediglich abgemahnt wird. In diesen Fällen wird sofort eine Kündigung ausgesprochen.Unterschied Ermahnung und Abmahnung
Der Unterschied zwischen einer Ermahnung, die ebenfalls schriftlich erfolgen kann und einer Abmahnung liegt in einem Stufenverhältnis beider Begriffe. Eine Ermahnung ist eine Art Vorstufe zur Abmahnung. Eine Ermahnung entfaltet gar keine Rechtswirkungen. Sie teilt lediglich mit, dass der Arbeitgeber mit einer Verhaltensweise des Arbeitnehmers unzufrieden ist. Eine Ermahnung kann der Arbeitnehmer letztlich einfach zur Kenntnis nehmen.Fazit
Eine Abmahnung vom Chef kann das Arbeitsverhältnis sehr belasten. Ist die Abmahnung vollkommen aus der Luft gegriffen und unrechtmäßig, sollte hiergegen unbedingt vorgegangen werden. Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen dabei, die Abmahnung wieder aus der Welt zu schaffen.