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Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Fristlos gekündigt: Wie können sich Arbeitnehmer wehren?
17.01.2024 | Arbeitsrecht
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Spricht der Arbeitgeber unerwartet eine fristlose Kündigung aus, ist der Schock bei dem betroffenen Arbeitnehmer natürlich erst einmal groß.

Dennoch besteht der wichtigste Tipp in einem solchen Szenario darin, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die gute Nachricht ist, dass das Arbeitsrecht für fristlose Kündigungen zahlreiche Regelungen und Voraussetzungen vorsieht, sodass diese Kündigungen in vielen Fällen gar nicht wirksam sind.

Demnach sollte keinesfalls auf eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung verzichtet werden. In vielen Fällen ist es beispielsweise möglich, im Rahmen einer Klage eine hohe Abfindung für die Kündigung zu verlangen.

Doch was können Arbeitnehmer im Detail tun, um sich gegen eine fristlose Kündigung zur Wehr zu setzen?

Fristlos gekündigt - Was bedeutet das?

Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis umgehend beendet wird. Es ist nicht nötig, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Daher stellt die fristlose Kündigung in der Regel das letzte Mittel dar. Diesem darf sich jedoch nur bedient werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

Fristlos zu kündigen ist im Übrigen nicht nur von Seiten des Arbeitgebers, sondern auch des Arbeitnehmers möglich. Eine andere Bezeichnung für diese Art der Kündigung besteht in "außerordentlicher Kündigung". Geregelt wird diese durch den Paragrafen 626 des BGB.

Dieser sagt unter anderem aus, dass die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen muss, nachdem der Arbeitgeber von den Tatsachen, welche die fristlose Kündigung begründen, erfahren hat. Zudem muss der Kündigungsgrund dem Arbeitnehmer auf Wunsch umgehend auch schriftlich mitgeteilt werden.

Gegen die Kündigung klagen

Wurde das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt, sollten Betroffene sich im ersten Schritt immer um rechtlichen Rat kümmern. Diesen liefert beispielsweise eine kompetente Anwältin für Arbeitsrecht.

Es besteht dann die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte Kündigungsschutzklage. Diese muss nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.

Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird angenommen, dass es sich um eine wirksame fristlose Kündigung gehandelt hat. Diese Vermutung lässt sich dann im Nachgang nicht mehr widerlegen, weshalb unbedingt innerhalb der dreiwöchigen Frist gehandelt werden muss.

Welche Gründe sind für eine fristlose Kündigung zulässig?

Wirksam ist eine fristlose Kündigung nur dann, wenn ein besonderer Anlass beziehungsweise ein wichtiger Grund für sie vorliegt.

Das bedeutet, dass es nicht zumutbar wäre, dass der Arbeitnehmer bis zum Verstreichen der normalen Kündigungsfrist weiterhin sein Dienstverhältnis fortsetzt. Eine Rolle spielt dabei das Prognoseprinzip, also, dass zukünftig nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis erwartet werden. Ist dies nicht der Fall, ist eine fristlose Kündigung nicht wirksam.

Ob ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vorliegt, wird auf zwei Arten überprüft. So muss zum einen ein wichtiger Grund, also ein Sachverhalt oder besonderer Anlass, gegeben sein, der an sich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Zum anderen ist eine Interessenabwägung nötig, ob der jeweilige Grund wirklich zu einer umgehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst. Die Entscheidung erfolgt dabei immer abhängig von dem individuellen Einzelfall.

Muss der Arbeitnehmer vorher eine Abmahnung erhalten?

In der Regel stellt eine fristlose Kündigung eine verhaltensbedingte Kündigung dar. Aus diesem Grund muss vor der Kündigung eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Auf die Abmahnung lässt sich nur in zwei Szenarien verzichten. Das erste besteht darin, dass es bereits abzusehen ist, dass sich das Verhalten des Arbeitnehmers zukünftig nicht ändern wird. Das zweite bezieht sich auf eine gravierende Pflichtverletzung, die es unzumutbar macht, das Fehlverhalten auch nur einmalig hinzunehmen. Allerdings treten diese Ausnahmefälle nur äußerst selten ein.

Fristlos gekündigt: Wie können sich Arbeitnehmer wehren?

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