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Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Tarifvertrag: Wer verhandelt?
03.03.2022 | Arbeitsrecht
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In Deutschland werden viele Rahmenbedingungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, durch den jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt. Dazu gehört etwa, wie Arbeitszeiten der Arbeitnehmer gestaltet sind, welche Entlohnung sie für ihre Tätigkeit erhalten oder welche Kündigungsfristen auf beiden Seiten gelten.

Daneben spielen in vielen Branchen jedoch auch der Tarifvertrag und Vergütungssystem eine wichtige Rolle. Was es mit diesem auf sich hat, erklärt der folgende Artikel.

Tarifvertrag - Was ist darunter zu verstehen?

In Tarifverträgen sind generell Regelungen zu finden, welche sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen, dass zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber besteht. Ausgehandelt werden Tarifverträge dabei von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für bestimmte Regionen und Branchen. Die Arbeitgeberverbände vertreten dabei die Interessen der Arbeitgeber, die Gewerkschaften die der Arbeitnehmer.

In den Verhandlungen für den jeweiligen Tarifvertrag stehen sich jedoch nicht in allen Fällen zwingend eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband gegenüber. Möglich ist es daneben nämlich auch, dass mehrere Akteure auf den beiden Seiten zu finden sind. Dies ist zum Beispiel bei dem Tarifvertrag für Zeitarbeit der Fall.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass hinsichtlich eines Tarifvertrages stets das sogenannte Günstigkeitsprinzip gilt. Mit diesem geht einher, dass im individuellen Arbeitsvertrag durchaus auch Bestimmungen zu finden sein dürfen, die von den Regelungen des Tarifvertrages abweichen. Gültigkeit weisen diese jedoch nur dann auf, wenn sie für den Arbeitnehmer einen Vorteil bedeuten. Falls der Tarifvertrag allerdings eine Tariföffnungsklausel aufweist, können durch die Vertragsparteien auch nachteilige Vereinbaren getroffen werden.

Ein Tarifvertrag muss grundsätzlich schriftlich festgehalten werden. Eine Allgemeinverbindlichkeit besteht für den Vertrag, wenn ein Antrag durch die Tarifparteien bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt wird und dieses für den Tarifvertrag eine allgemeinverbindliche Erklärung ausspricht. In der Regel muss dafür ein öffentliches Interesse bestehen. Aus diesem Grund gelten die Regelungen, die mit dem jeweiligen Tarifvertrag einhergehen, dann auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die von dem Tarifvertrag bis dahin nicht betroffen waren.

Die verschiedenen Arten der Tarifverträge

Durch den Tarifvertrag haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber neben dem Arbeitsvertrag die Möglichkeit, auch in einem größeren Umfang spezielle Absprachen zu den Arbeitsbedingungen zu treffen. In bestimmten Regionen in Deutschland gelten diese dann für vollständige Berufsgruppen. Durch das TVG, das Tarifvertragsgesetz, wird festgehalten, welche Umstände dem Zustandekommen eines Tarifvertrags zugrunde liegen dürfen. Zu finden sind in diesem unter anderem die Pflichten und Rechte, welche die Tarifpartner genießen.

Im Bereich der Tarifverträge können dabei verschiedene Arten unterschieden werden. Diese bestehen in kirchlichen Tarifverträgen, Firmentarifverträgen, Verbandstarifverträgen, Manteltarifverträgen und Flächentarifverträgen. Die Regelungen, welche von den Tarifverträgen umfasst werden, können ebenfalls sehr verschieden ausfallen. So finden sich in den Verträgen unter anderem beispielsweise Angaben dazu, in welcher Höhe das Gehalt liegt, welche Arbeitszeiten einzuhalten sind, welchen jährlichen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer genießt und über welche Dauer sich die Vertragslaufzeit erstreckt.

Welcher Tarifvertrag für sie selbst gilt, können Arbeitnehmer nicht immer problemlos nachvollziehen. Zu klären ist dafür im ersten Schritt, in welcher Branche gearbeitet wird. Daneben ist in Erfahrung zu bringen, ob der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband organisiert ist. Außerdem kommt es darauf an, in welcher Region sich der Sitz des Unternehmens befindet. Auf diese Art und Weise lässt sich dann eingrenzen, welcher Tarifvertrag zum Tragen kommt.


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