beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Auskunftei - Eintrag löschen
Vom 13.08.2013 | Frage zum Thema Zivilrecht
Hallo,
die Firma Arvato Infoscore gibt bei Bonitätsauskünften regelmäßig einen Verweis auf eine Forderung aus dem Jahre 2005, welche nicht einbringbar war, da ich mich im Insolvenzverfahren befand. Die Insolvenz ist abgeschlossen, die Wohlverhaltensperiode wurde 2011 beendet. Die Forderung ist längst nicht mehr existent.
Sämtliche Auskunfteien (inkl. Schufa) haben bereits keine Einträge mehr. Nur Infoscore behält diesen Eintrag mit dem Hinweis, dass sie erst 2011 Kenntnis von der Uneinbringbarkeit erhalten haben und damit der Löschungsanspruch nach BDSG dann erst beginnt.
Ich suche einen Anwalt, der begründet die Firma Infoscore schriftlich dazu auffordert, diesen Eintrag umgehend zu löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan H.
die Firma Arvato Infoscore gibt bei Bonitätsauskünften regelmäßig einen Verweis auf eine Forderung aus dem Jahre 2005, welche nicht einbringbar war, da ich mich im Insolvenzverfahren befand. Die Insolvenz ist abgeschlossen, die Wohlverhaltensperiode wurde 2011 beendet. Die Forderung ist längst nicht mehr existent.
Sämtliche Auskunfteien (inkl. Schufa) haben bereits keine Einträge mehr. Nur Infoscore behält diesen Eintrag mit dem Hinweis, dass sie erst 2011 Kenntnis von der Uneinbringbarkeit erhalten haben und damit der Löschungsanspruch nach BDSG dann erst beginnt.
Ich suche einen Anwalt, der begründet die Firma Infoscore schriftlich dazu auffordert, diesen Eintrag umgehend zu löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan H.
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