beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Reifenkauf über eBay-Kleinanzeigen von privat an privat
Vom 12.01.2015 | Frage zum Thema Zivilrecht
Ich habe 4 Reifen nagelneu verpackt über eBay-Kleinanzeigen von 120VB auf 100 EUR heruntergehandelt und der Verkäufer hat mein Gebot angenommen am 23.12.2014. Nun vereinbarten wir den Abholtermin am 27.12.2014 um ca. 16:00 Uhr.
Ich bin auch losgefahren aus Augsburg um 12:00 Uhr Richtung Schwenningen (ca. 280km) ich geriet aber immer wieder in Stau und kam einfach nicht vorwärts, so dass ich in Höhe Stuttgart um 18:00 umdrehen musste weil der Verkäufer um 19:00 nicht mehr Zuhause gewesen wäre...soweit so gut. Der Verkäufer kann ja nichts dafür.
Also vereinbarten wir einen weiteren Termin am 2.Januar dass ich die Reifen am 4. Januar abholen sollte zwischen 13:30-14:30 Uhr. Er schrieb mir plötzlich am Abholtag um kurz vor 10:00 Uhr eine sms (ich bin deismal rechtzeitig losgefahren um auch ganz sicher dort zu sein) "Hallo. Reifen habe ich verkauft. Danke für das Interesse." - ich habe ihn geschrieben das ich in Höhe Stuttgart bin und Kaufvertrag ist Kaufvertrag und das ich darauf bestehe. Ich bin auch dort angekommen und er hat die Reifen nicht herausgerückt...
Für mich natürlich ein Schaden entstanden:
zum Einen meine 2. Fahrt nach Schwenningen (280km einfach),
zum Zweiten die Reifen kosten normalerweise pro Stck. aktuell bei reifendirekt.de 63,10 EUR.
Meine Frage ist, ob ich da gute Chancen habe meinen entstandenen Schaden wieder zu holen?
Über schnelle Interesse würde ich mich freuen ihr Mandant zu werden.
PS: Rechtschutz habe ich mit 150 SB.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Sanislo
Ich bin auch losgefahren aus Augsburg um 12:00 Uhr Richtung Schwenningen (ca. 280km) ich geriet aber immer wieder in Stau und kam einfach nicht vorwärts, so dass ich in Höhe Stuttgart um 18:00 umdrehen musste weil der Verkäufer um 19:00 nicht mehr Zuhause gewesen wäre...soweit so gut. Der Verkäufer kann ja nichts dafür.
Also vereinbarten wir einen weiteren Termin am 2.Januar dass ich die Reifen am 4. Januar abholen sollte zwischen 13:30-14:30 Uhr. Er schrieb mir plötzlich am Abholtag um kurz vor 10:00 Uhr eine sms (ich bin deismal rechtzeitig losgefahren um auch ganz sicher dort zu sein) "Hallo. Reifen habe ich verkauft. Danke für das Interesse." - ich habe ihn geschrieben das ich in Höhe Stuttgart bin und Kaufvertrag ist Kaufvertrag und das ich darauf bestehe. Ich bin auch dort angekommen und er hat die Reifen nicht herausgerückt...
Für mich natürlich ein Schaden entstanden:
zum Einen meine 2. Fahrt nach Schwenningen (280km einfach),
zum Zweiten die Reifen kosten normalerweise pro Stck. aktuell bei reifendirekt.de 63,10 EUR.
Meine Frage ist, ob ich da gute Chancen habe meinen entstandenen Schaden wieder zu holen?
Über schnelle Interesse würde ich mich freuen ihr Mandant zu werden.
PS: Rechtschutz habe ich mit 150 SB.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Sanislo
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