beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Beitragsservice ARD ZDF
Vom 22.12.2014 | Frage zum Thema Allgemeines Vertragsrecht
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Seit 1.1.2013 wird regelmässig von meinem Konto halbjährlich der Beitragssatz von € 107,88 (entspricht € 17,98 montalich) abgezogen.
Ich habe ein Einzelunternehmen im Nebenerwerb angemeldet und habe ein Büro in meiner Wohnung (kein separater Eingang). Nun sendet mir der Beitragsservice (ARD, ZDF) unter einer neuen Beitragsnummer Forderungen mit ausstehenden Beitragszahlungen für die Wohnung von nun mittlerweile € 431,52.
Erst war ein -etwas naiver- Versuch dies telefonisch zu regeln; dann folgte ein endloser Schriftverkehr, bei dem ich darauf hinwies, dass mein Büro in meiner Wohnung ist und ich somit die Gebühren nicht zweimal bezahle. Des weiteren forderte ich eine Zusammenlegung der Konten.
Da dies nicht geschah, fragte ich auf dem Rathaus nach und musste feststellen, dass die Ummeldung des Gewerbes nicht auf die Wohnanschrift erfolgte.
Nun die Frage zur Vorgehensweise und Aussicht auf Erfolg:
- den Firmensitz rückwirkend auf die Wohnanschrift ummelden und ein zusammenlegen der Konten einfordern? Wie muss so etwas formuliert werden?
- das bestehende "Firmenkonto" weiterlaufen lassen auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Beträge seit 01.01.2013 (1 Mann Unternehmen haben m.E. einen geringeren Beitragssatz) gehen (wieviel ist dies dann); und die Forderungen des Privatkontos ausgleichen
Bei Variante 1 stellt sich darüber hinaus die Frage, da ich in keinem Büro mit separatem Eingang bin, ob nicht der Eigentümer des Gebäudes für mich schon die Beiträge entrichtet??
Welche Vorgehensweise verspricht aus Ihrer Erfahrung heraus Erfolg? Wie muss das Schreiben formuliert sein und welche Unterlagen werden am Besten mit eingereicht?
Schönen Dank für eine Rückantwort.
ich habe folgenden Sachverhalt:
Seit 1.1.2013 wird regelmässig von meinem Konto halbjährlich der Beitragssatz von € 107,88 (entspricht € 17,98 montalich) abgezogen.
Ich habe ein Einzelunternehmen im Nebenerwerb angemeldet und habe ein Büro in meiner Wohnung (kein separater Eingang). Nun sendet mir der Beitragsservice (ARD, ZDF) unter einer neuen Beitragsnummer Forderungen mit ausstehenden Beitragszahlungen für die Wohnung von nun mittlerweile € 431,52.
Erst war ein -etwas naiver- Versuch dies telefonisch zu regeln; dann folgte ein endloser Schriftverkehr, bei dem ich darauf hinwies, dass mein Büro in meiner Wohnung ist und ich somit die Gebühren nicht zweimal bezahle. Des weiteren forderte ich eine Zusammenlegung der Konten.
Da dies nicht geschah, fragte ich auf dem Rathaus nach und musste feststellen, dass die Ummeldung des Gewerbes nicht auf die Wohnanschrift erfolgte.
Nun die Frage zur Vorgehensweise und Aussicht auf Erfolg:
- den Firmensitz rückwirkend auf die Wohnanschrift ummelden und ein zusammenlegen der Konten einfordern? Wie muss so etwas formuliert werden?
- das bestehende "Firmenkonto" weiterlaufen lassen auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Beträge seit 01.01.2013 (1 Mann Unternehmen haben m.E. einen geringeren Beitragssatz) gehen (wieviel ist dies dann); und die Forderungen des Privatkontos ausgleichen
Bei Variante 1 stellt sich darüber hinaus die Frage, da ich in keinem Büro mit separatem Eingang bin, ob nicht der Eigentümer des Gebäudes für mich schon die Beiträge entrichtet??
Welche Vorgehensweise verspricht aus Ihrer Erfahrung heraus Erfolg? Wie muss das Schreiben formuliert sein und welche Unterlagen werden am Besten mit eingereicht?
Schönen Dank für eine Rückantwort.
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Weitere Fragen zum Thema Allgemeines Vertragsrecht
d vom 31.03.2019
Handyvertrag vom 25.01.2019
Fussballverein zahlt ausgelegte Kosten nicht vom 08.07.2017
mündlicher vertragsabschluss vom 04.04.2017
widerruf darl. Vertrag - Widerruf fehlerhaft vom 13.06.2016
Kauf eines Welpen vom 23.03.2016
Kauf eines Welpen vom 22.03.2016
Verschwiegenheitsvereinbarung vom 01.06.2015
kündigungsschreiben vom 31.03.2015
Sachmangel gem. §§ 434, 437 BGB, wohlmöglic ... vom 02.02.2015
Immowelt gegen Rether wegen Vertragslaufzeit / ... vom 27.11.2014