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beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11

07749 Jena

Kontaktdaten
Tel:03641/2692037
Fax:03641/2671047
Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Verschwiegenheitsvereinbarung
Vom 01.06.2015 | Frage zum Thema Allgemeines Vertragsrecht
Verschwiegenheitserklärung:

Hallo,

ich benötige eine umfangreiche und rechtssichere Verschwiegenheitserklärung.

Ich bin Immobilienverwalter. Bei einer Prüfung der Buchungsunterlagen ist einem Vertreter eines Eigentümers ein Fehler aufgefallen. Dieser ist für mich evtl. sehr Problematisch. Nicht unbedingt rechtlich, sondern eher bei einer Eigentümerversammlung könnte mir hier ein Strick daraus gedreht werden und meine Wiederwahl stark gefährden.


Bei der Prüfung der Unterlagen war der Eigentümer (einer von 2 Brüdern, beide sind zusammen Eigentümer) sowie die Vertreterin anwesend.
Bei der Nachprüfung war nur die Vertreterin sowie Ihr Ehemann anwesend (beide waren mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet).

Jetzt habe ich die Möglichkeit das Eigentum der 2 Brüder zu erwerben. Hierfür benötige ich einen Zusatz zum Kaufvertrag (oder ein eigenständiges Schriftstück) der das Stillschweigen garantiert über die Kaufabwicklung und über evtl. Informationen die der Eigentümer bei der Einsichtnahme gefunden hat.

Weiterhin kann ich mit der Vertreterin einen Beratervertrag abschließen. Dieser ist für mich hauptsächlich nur um die Vertreterin dauerhaft „Mundtot“ zu machen.
Hier benötige ich eine möglichst sichere um umfassende Verschwiegenheitsvereinbarun für diesen Beratervertrag.

Diese sollte auch die Informationen aus dem ersten Treffen im Januar sowie dem 2ten im Mai beinhalten. Auch darf die Vertreterin Dauerhaft oder möglichst lange nicht eine Gegenseite von mir vertreten. Die von Ihr vorgeschlagene Vereinbarung finde ich ein wenig knapp. Besonders fehlt hier eine evtl. Vertragsstrafe. Auch möchte ich Ihren Mann bei der Vereinbarung mit dabei haben. Auch dieser darf nicht Informationen weiterleiten oder eine Gegenseite Beraten, Vertreten oder Informieren. Er war, wie gesagt bei dem Treffen im Mai mit dabei.

§13 stammt von mir. Der Vertrag kann so dauerhaft laufen. Ich habe jedoch um 12 Monate Kündigungsfrist gebeten, hier wurden jetzt nur 3 eingetragen. Wenn nichts gegen 12 Monate spricht möchte ich diese beibehalten oder noch erweitern.


§ 12 Geheimhaltungs- & Verschwiegenheitsvereinbarung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche internen Verhältnisse des Auftraggebers sowie
deren Mitarbeiter/-innen strengstens Stillschweigen zu bewahren.
Im Hinblick auf diesen Vertrag verpflichten sich die Vertragspartner gegenseitig alle mitgeteilten oder
gewonnenen geheimen Erkenntnisse und Informationen der Zusammenarbeit, die insbesondere im
Zusammenhang mit Gesprächen und zusammenhängenden Vorgängen und Daten aller Art stehen,
Stillschweigen gegenüber Jedermann (Geheimhaltung) zu wahren.
Während der Vertragsdauer ist es dem Auftragnehmer untersagt Kunden des Auftragnehmers zu
beraten.
§13 Sonstige Vereinbarungen/ Anlagen
Nach Ablauf der unter § 1 festgelegten Vertragsdauer verlängert sich dieser Vertrag um jeweils 2
Jahre wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten gekündigt wird. Für die, über
in § 1 festgelegte, Vertragsdauer hinausgehende Zeit erhält der Auftragnehmer eine monatliche
Pauschale von 10,00 €, zzgl. MWST. Weiterer Beratungsbedarf wird entsprechend § 3 ff. mit dem
Auftraggeber abgestimmt und abgerechnet.


Anbei der Vollständige Beratervertrag. Bei Rückfragen erreichen Sie mich per eMail oder telefonisch

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