beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Endvermögen höher als Trennungsvermögen
Vom 16.08.2014 | Frage zum Thema Familien- und Scheidungsrecht
ich lebe seit 5 Jahren getrennt von meiner Frau und habe in dieser Zeit mit meiner jetzigen Lebensgefährtin ein kleines Haus aus-und umgebaut, sowie umfangreiche Investitionen auf dem Grundstück vorgenommen. Jetzt steht die Scheidung an.
Meine Frage aus dem Internet:
"Dabei ist der Wert des Vermögens anzusetzen, an dessen Mehrung der ausgleichsberechtigte Ehegatte wesentlich beteiligt war (OLG Dresden FamRZ 01, 761, 762; OLG Rostock FamRZ 00, 887). "
"Nach neuerer Rechtsprechung des BGH kann die Trennung als Stichtag angesetzt werden." ........ist das rechtens ?
Ich habe noch viele weitere Fragen, bin aber etwas vorsichtiger geworden. Bei stichhaltigen Antworten bin ich auch bereit mehr zu zahlen.
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