beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Verkäufer storniert einseitig Vertrag (Ebay)
Vom 17.03.2015 | Frage zum Thema Kaufrecht
Hallo,
ich habe auf Ebay zwei Artikel zum Preis von je 14,99€ gekauft. Versandart war als "Brief" vom Verkäufer vorgegeben. Ich habe daraufhin per Paypal bezahlt, als Versandadresse eine Packstation-Adresse angegeben.
Der Verkäufer weigert sich, an eine Packstation zu liefern - er möchte gerne als Paket mit einem alternativen Anbieter (also nicht DHL) liefern. Er begründet dies mit dem Versandrisiko bei dem "hohen" Kaufpreis. Ich habe das abgelehnt, da ich zum einen tagsüber nicht zu Hause bin, zum anderen die Paypal-Bedingungen die Änderung der Lieferadresse nicht zulassen.
Daraufhin hat der Verkäufer die Lieferung endgültig verweigert und meine Zahlung über Paypal erstattet. Ich bestehe jedoch auf Einhaltung des Kaufvertrags.
Gebot gilt für ein erstes außergerichtliches Schreiben (wobei die Kosten natürlich dem Gegner in Rechnung gestellt werden sollten). Eventuelle gerichtliche Vertretung nach Brago.
ich habe auf Ebay zwei Artikel zum Preis von je 14,99€ gekauft. Versandart war als "Brief" vom Verkäufer vorgegeben. Ich habe daraufhin per Paypal bezahlt, als Versandadresse eine Packstation-Adresse angegeben.
Der Verkäufer weigert sich, an eine Packstation zu liefern - er möchte gerne als Paket mit einem alternativen Anbieter (also nicht DHL) liefern. Er begründet dies mit dem Versandrisiko bei dem "hohen" Kaufpreis. Ich habe das abgelehnt, da ich zum einen tagsüber nicht zu Hause bin, zum anderen die Paypal-Bedingungen die Änderung der Lieferadresse nicht zulassen.
Daraufhin hat der Verkäufer die Lieferung endgültig verweigert und meine Zahlung über Paypal erstattet. Ich bestehe jedoch auf Einhaltung des Kaufvertrags.
Gebot gilt für ein erstes außergerichtliches Schreiben (wobei die Kosten natürlich dem Gegner in Rechnung gestellt werden sollten). Eventuelle gerichtliche Vertretung nach Brago.
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