beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Verkauf gebrauchter Whirlpool
Vom 27.06.2014 | Frage zum Thema Kaufrecht
Ich habe einen gebrauchten Whirlpool mit der Altersangabe 2 Jahre verkauft. Der Vorbesitzer hatte diesen Pool vor 2 Jahren beim Hersteller erworben.

Bei unserer Käuferin stellte sich jetzt heraus, dass ein Ersatzteil vor Pools ab 2009 nicht passte. Daraufhin habe ich beim Hersteller nachgefragt, dieser bestätigte mir, dass der Pool 2009 nach Deutschland geliefert wurde, jedoch noch nicht verkauft.

Die Pumpe des Pools wurde im Januar 2014 komplett erneuert und hat somit auch neue Garantie.

Da die Altersangabe des Beckens nicht übereinstimmt soll der Pool von mir wieder abgeholt werden oder der Kaufpreis deutlich gemindert werden. Ist das rechtens? Für mich war die Altersangabe mit dem Kaufdatum beim Hersteller identisch.
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