So wichtig ist ein rechtssicheres Impressum
Gerade in den letzten Jahren kam es nicht selten zu Abmahnungen in Zusammenhang mit dem Impressum eines Unternehmens, beispielsweise durch fehlendes oder fehlerhaftes standard Impressum Muster. Nicht jedem Onlineshop Betreiber hat sich erschlossen, dass das Impressum gemäß den Vorschriften der Informationspflicht eine Notwendigkeit besteht, und dass es hierbei Regelungen dazu gibt, wie ein Impressum gestaltet und dargestellt werden sollte. Gerade Gewerbetreibende, die nicht über einen eigenen Shop sondern über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon am Onlinehandel teilnahmen, übersahen schnell, dass die Informationspflicht in Bezug auf das Impressum auch für die Händlerseiten auf Marktplätzen Geltung hatte. Diese Unwissenheit und Unsicherheiten setzten ganze Abmahnmaschinerien in Gang, die wiederrum für Abmahnwellen sorgten, die für Anwälte sehr lukrativ waren, für Gewerbetreibende allerdings das Aus bedeuten konnten. Um solchen Abmahnanwälten erst gar keine Grundlage zu geben, sollte daher ein rechtssicheres Impressum / Impressum Vorlage eine hohe Priorität für Unternehmer haben.
Welche Konsequenzen erwarten Händler bei fehlendem Impressum?
Da es bei einem fehlendem Impressum grundsätzlich immer von einem Verschulden des Webseitenbetreibers auszugehen ist, müssen Unternehmer hierbei im erster Linie mit einer Abmahnung rechnen. Die Rechtsgrundlage hierzu stellt § 3 UKlaG dar, der besagt, dass Anspruchsinhaber durchaus ein Anrecht darauf haben, ihren Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Dies erfolgt dann durch die Anmahnung und ggf. eine Unterlassungserklärung, kann aber im ungünstigsten Fall auch eine Klage nach sich ziehen oder dazu führen, dass eine Einstweilige Verfügung erwirkt wird. Die Konsequenzen daraus sind nicht nur unangenehm sondern auch kostenintensiv. Zusätzlich stellt das fehlende Impressum einen Verstoß gegen § 5 TMG dar, der gemäß § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Ein Grund mehr, den Aufwand der Erstellung eines rechtssicheren Impressums durch den Händlerschutz in Kauf zu nehmen, um Abmahnsicherheit zu gewährleisten.
Welche Vorgehensweise der Impressumerstellung erfordert den wenigsten Aufwand?
Aufgrund der Tatsache, dass die Impressumpflicht eine durchaus wichtige Regelung im Bereich Onlinehandel ist, haben sich unzählige Rechtswebseiten mit diesem Thema auseinandergesetzt und bieten hilfreiche Hinweise für ein rechtssicheres Impressum an. Darüber hinaus finden sich dort, sowie auch auf anderen Webseiten Muster, die kostenlos als Vorlage für das eigenen Impressum verwendet werden können. Bei solchen aktuellen Mustern wurden bereits die bestehende Gesetzeslage berücksichtigt sowie auch aktuelle Gerichtsentscheidungen, die Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung und Darstellung eines Impressums nehmen können. Sehr nützliche Vorlagen stellen Muster dar, die gleichermaßen auch ein Informationsblatt beinhalten, welches genauer erklärt, wie ein Impressum umgesetzt und in die eigene Webseite integriert werden muss. Noch weniger Aufwand erfordert meist ein Impressum Generator, durch den ebenfalls ein rechtssicheres Impressum generiert werden kann. Bei diesem müssen die Daten des Unternehmens in eine Eingabemaske eingegeben werden, was dazu führt, dass sie automatisch in das Impressum übertragen werden.
Was ist bei der Integration in die Webseite zu beachten?
Für das Impressum gemäß § 5 TMG gilt, dass die“ Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind, so dass klar ist, dass das Impressum so integriert werden muss, dass es über einen entsprechend gekennzeichneten Link umgehend erreichbar ist. Webseitenbesucher sollten nicht nach dem Impressum suchen müssen.
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