Standard Impressum Muster für mehr Sicherheit im Onlinehandel
In jedem Bereich der gewerblichen Tätigkeit im Onlinehandel gehört auch eine Informationspflicht, der Händler, ganz gleich ob sie über einen eigenen Onlineshop oder Plattformen wie eBay und Amazon handeln, nachkommen müssen. Hierzu zählt ein ordentliches und rechtskonformes Impressum, dessen Inhalt und Darstellung gesetzlich geregelt ist. Dass die Impressumpflicht eine bindende Regelung ist, ist vielen Gewerbetreibenden durchaus bewusst, allerdings kommt es oft dazu, dass hierbei übersehen wird, dass auch die Einbeziehung von aktuellen Regelungen und Gesetzesänderungen sowie auch verschiedenen Gerichtsurteilen durchaus notwendig ist, so dass Angaben im Impressum immer wieder angepasst werden müssen. Denn bei einem veralteten Impressum kann es durchaus sein, dass dieses den gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden kann und somit eine Grundlage zur Erteilung einer Abmahnung durch Mitbewerber darstellt.
Wie kann man ein Impressum schnell und rechtskonform erstellen?
Die Probleme, die sich durch ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ergeben können, sind nicht neu, so dass sich bereits verschiedene Webseiten zum Thema Recht mit diesen auseinandergesetzt haben. Hier finden Unternehmer hilfreiche Hinweise zur Gestaltung des Impressums oder auch ein kostenlos verwendbares Standard Impressum Muster, was die Umsetzung deutlich erleichtert. Solche Standard Impressum Muster beinhalten meist die allgemeinen Angaben, zu denen ein Unternehmer verpflichtet ist, so dass diese nur noch um die entsprechenden Daten des Unternehmens erweitert werden müssen. Dies spart jede Menge Zeit und Arbeit. Ebenso kann auch anstelle eines Standard Impressum Muster oder Impressum Vorlage ein Impressum Generator verwendet werden, der auch die Eingabe der Daten im Wesentlichen vereinfacht und das Impressum automatisch erstellt. Dieses kann der Webseitenbetreiber dann auf seine Webseite übernehmen, muss dabei jedoch die gesetzlichen Regelungen zur Darstellung und Integration in die eigene Webseite beachten.
Wenn Sie Hilfe für das Erstellen eines Impressums benötigen, dann wenden Sie sich an den Händlerschutz.
Wie muss ein Impressum in die Webseite integriert sein?
Gemäß § 5 TMG, indem sich auch die Angaben finden lassen, welche Daten ein Impressum enthalten muss, stellt ebenfalls klar, auf welche Art von Unternehmen diese zutreffen und wie das Impressum in die Webseite übernommen werden muss. Zusätzlich stellt das Gesetz klar, dass das Impressum eines Gewerbetreibenden „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist, was bedeutet, dass Besucher dieses auf der Webseite problemlos finden und einsehen können. Der Link zum Impressum muss ebenso auch als solcher gekennzeichnet und gut sichtbar auf der Webseite angebracht ist sein. Es darf nicht mehr als zwei Klicks erfordern, um das Impressum einsehen zu können. Unzulässig ist ein Impressum, welches beispielsweise als PDF dargestellt wird, weil es eine zusätzliche Software voraussetzt, damit das Impressum überhaupt dargestellt werden kann. Eine grundlegende Regel besagt auch, dass das Impressum nicht in einer anderen Sprache verfasst sein darf als die gesamte Webseite.
Rechtliche Konsequenzen: welche Probleme entstehen durch fehlende Impressum Angaben?
Da die Impressumpflicht gesetzlich geregelt ist, stellt ein Verstoß gegen § 5 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus können Anspruchsberechtigte gemäß § 3 UKlaG einen Unterlassungsanspruch geltend machen, was zumeist über eine Abmahnung erfolgt und mit einer Unterlassungserklärung einhergeht oder zu einer Klage führen kann.






