Impressum Webseite: worauf Unternehmer achten sollten
Für den Onlinehandel besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetzesregelungen, denen ebenso Onlineshop Betreiber unterliegen als auch Händler, die sich über Internetmarktplätze wie eBay oder auch Amazon am Handel beteiligen. Zu den notwendigen Verpflichtungen gehört hierbei die Informationspflicht, welche sich auf verschiedene Bereiche des Handels erstreckt, so dass Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtstexten wie Impressum und AGB dafür Sorge tragen müssen, dass die Webseite und der Shop eines Unternehmens den Ansprüchen der aktuellen Gesetzeslage gerecht werden. Insbesondere das Impressum bietet vielen Abmahnanwälten eine Grundlage zum Versenden von Abmahnungen, die für Unternehmer mit hohen Kosten verbunden sind, so dass man drauf achten sollte, dass das Impressum korrekt ist und jederzeit für Webseitenbesucher verfügbar.
Wo findet man Antworten auf die Frage: Was gehört ins Impressum?
Gewerbetreibende, die sich mit der Erstellung ihres Impressums auseinandersetzen möchten, finden vor allem im Internet jede Menge Hinweise, Informationen, Ratschläge und auch das eine oder andere Impressum Beispiel, Impressum Vorlage oder Muster Impressum, welches bei der Gestaltung als Vorlage dienen kann. Ein solches Muster sollte allerdings den aktuellen Gesetzesregelungen entsprechen und keinesfalls veraltet oder fehlerhaft sein. Denn eine falsche Vorlage Impressum, auch wenn sie als vermeintlich rechtssicher kostenlos angeboten wird, schützt Unternehmen nicht vor den Konsequenzen, da dieser die Verantwortung für das durch ihn zur Verfügung gestellt Impressum trägt. Das bedeutet, auch wenn eine Vorlage fälschlicherweise als gesetzeskonform dargestellt wird, werden Unternehmen kaum eine Möglichkeit haben, den Anbieter zu belangen, wenn es dennoch zu einer Abmahnung kommt. Die gesetzlichen Regelungen des rechtssicheren Impressums – und damit der Informationspflicht im Allgemeinen, werden insbesondere in § 5 des Telemediengesetzes, abgekürzt auch TMG sowie in § 55 Rundfunkstaatsvertrag, kurz RStV festgelegt, so dass man diese zur Überprüfung von einem Muster oder einer Vorlage hinzuziehen sollte. Denn hier finden sich alle Angaben, die man für eine Antwort auf die Frage: „Was gehört ins Impressum?“ benötigt.
Gibt es Hilfsmittel für eine schnelle Erstellung des Impressums?
Unternehmen, die nicht mit verschiedenen Mustern arbeiten möchten, können für die Erstellung des Impressums auch einen Impressum Generator kostenlos verwenden, wie er auf unterschiedlichen Webseiten angeboten wird. Ein solcher Generator sorgt dafür, dass es nicht dazu kommt, dass verschiedene Angaben vergessen werden, da der Generator die entsprechenden Daten abfragt, die dann durch den Unternehmen in eine Maske eingegeben werden. Innerhalb von nur wenigen Minuten kann so ein Impressum erstellt werden, welches dann direkt auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden kann. Allerdings gilt bei einem Impressum Generator ebenso auch wie bei Beispielen oder Mustern: eine Prüfung ist immer notwendig kann auch geren vom Händlerschutz ausgeführt werden. Unternehmen sollten auch hier auf Aktualität und Rechtssicherheit achten, bevor sie das Impressum auf ihrer eigenen Webseite verwenden.
Was sollte man beim Integrieren des Impressums auf der Webseite beachten?
Das Impressum unterliegt nicht nur inhaltlich den angegeben Regelungen sondern ebenso auch in Bezug auf die Veröffentlichung auf der eigenen Webseite. So ist es notwendig, das Impressum auf eine eigene Seite der Internetpräsenz zu setzen und es so zu verlinken, dass es sofort gefunden werden kann. Der Link ist entsprechend als Impressum oder Anbieterkennung zu kennzeichnen. Wichtig ist auch, dass das Impressum direkt dargestellt wird und nicht erst als Download verwendbar ist.






