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Widerrufsbelehrung Vorlage: worauf man bei der Nutzung achten sollte
Wenn es um die Gestaltung von Rechtstexten wie die Widerrufsbelehrung geht, greifen Onlineshop Betreiber gerne auf eine Widerrufsbelehrung Vorlage zurück, wie man sie auf unterschiedlichen Webseiten im Internet finden kann. Allerdings wird hierbei oft übersehen, dass nicht alle auffindbaren Muster auch tatsächlich aktuell sind. Vieles, was im Laufe der Jahre veröffentlicht wurde, bleibt dauerhaft im Netz erhalten. Und insbesondere das Thema Widerrufsbelehrung Vorlage ist ein wichtiges Thema im Onlinehandel gewesen, wobei es auch zur Herausgabe verschiedener Muster kam, die allerdings nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entsprechen.
Warum wurden innerhalb kurzer Zeit verschiedene Muster herausgegeben?
Innerhalb der letzten Jahre unterlagen das Internet und damit auch der Onlinehandel einem stetigen Wandel. Die Möglichkeiten wurden erweitert und Plattformen wie eBay oder Amazon ermöglichten es Händlern, einen größeren Kundenstamm auch weltweit aufzubauen. Dies war ein großer Vorteil, machte es jedoch auch notwendig, dass neue gesetzlich Regelungen geschaffen bzw. alte auf den neuen Sachverhalt anzupassen waren. Im Zuge dieser sehr häufigen Anpassungen und Änderungen, wurden unterschiedliche Musterbelehrungen herausgegeben, die jedoch von verschiedenen Gerichten als nicht ausreichend betrachtet wurden. Diese finden suchende Händler noch immer im World Wide Web, so dass darauf zu achten ist, ob eine Vorlage oder kostenlose Widerrufsbelehrung Musterauch tatsächlich dem neusten Stand entspricht.
Wann war die letzte Gesetzesänderung und wozu diente sie?
Die letzte Änderung der Gesetze, die gleichermaßen auch das Widerrufsrecht und die Informationspflicht neu definiert haben, fand am 13. Juni 2014 durch das in Kraft treten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie statt. Hierbei kam es zu einer einheitlichen Regelung, die für die gesamte EU Gültigkeit hat. Diese Änderungen sollten für mehr Transparenz im Onlinehandel sorgen und verschiedene Vorgänge vereinfachen, sorgten allerdings auch für strengere Regeln in Bezug auf die Informationspflicht. In Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen wurde auch hier eine Musterwiderrufbelehrung herausgegeben, die aktuell auch weiterhin gültig ist und als Vorlage für die Gestaltung eigener Rechtstexte kostenlos genutzt werden kann. Zu der neuen Widerrufsbelehrung kam für Händler auch die Pflicht, Verbrauchern ein Muster Widerrufformular zur Verfügung zu stellen. Dieses sollte den Widerruf vereinfachen, muss jedoch nicht grundsätzlich verwendet werden. Im Gegensatz zu den Händlern, die eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung haben, besteht bei Verbrauchern keine Verpflichtung zu Nutzung.
Muster nutzen oder lieber Rechtstexte in Auftrag geben?
Grundsätzlich können Händler sich für beide Varianten entscheiden, wobei es häufig Sinn macht, die Gestaltung der Widerrufsbelehrung in rechtskundige Hände zu legen. Denn insbesondere dann, wenn verschiedene gesonderte Regelungen beachtet werden müssen, treten Probleme bei der effektiven Nutzung der Vorlage auf, die juristische Laien nur schwer lösen können. Händler, die Muster nutzen, sollten darauf achten, dass diese aktuell sind und, dass sie auch aktuell bleiben. Dies bedeutet, dass es notwendig ist, die Widerrufsbelehrung ggf. anzupassen, wenn gesetzliche Regelungen geändert werden.
Anwalt oder Servicepaket?
Generell bieten Anwälte eine gewisse Rechtsicherheit, sind jedoch auch sehr teuer. Händlerschutz Pakete gelten als ebenso abmahnsicher, können jedoch bereits für kleines Geld in Anspruch genommen werden. Aktualisierungen sind meist im Service enthalten und werden Händlern zeitnahe zur Verfügung gestellt, so dass diese immer auf dem aktuellen Stand sind.
Händlerschutz Schutzpaket

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