Widerrufsbelehrungen sorgfältig ausarbeiten
Durch die Gesetzgebung bestehen in Zusammenhang mit der Informationspflicht, die Verkäufer ihren Kunden gegenüber haben, strenge Regelungen. Diese beziehen sich vor allem auf das Widerrufsrecht und die Pflichten zur Aufklärung, die für Onlineshop Betreiber damit verbunden sind, wobei diese Regelungen nicht nur für Händler gültig sind, die einen eigenen Shop nutzen, sondern ebenso für Verkäufer, die Plattformen wie eBay oder Amazon für den Onlinehandel in Anspruch nehmen. Widerrufsbelehrungen stellen einen wichtigen Bestandteil der Informationspflicht dar, da sie dazu dienen, Verbraucher darüber aufzuklären, dass sie ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, welche Fristen damit in Zusammenhang stehen und wie sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Da Verbraucher sich auf diese Belehrung stützen müssen und Händler sich hiermit absichern, ist es wichtig, dass Widerrufsbelehrungen sorgfältig ausgearbeitet und gesetzeskonform gestaltet werden.
Muster für die Widerrufsbelehrung nutzen – ja oder nein?
Für die Gestaltung der Widerrufsbelehrung gibt es Muster, die durch den Gesetzgeber herausgegeben wurden und die man entsprechend als Vorlage nutzen kann. Dies gilt ebenso auch für das Formular Widerruf. Beide Rechtstexte müssen gesetzeskonform und sicher gestaltet sein, so dass es sogar notwendig ist, sich entsprechend zu orientieren. Etwaige neu gestaltete Belehrungen, die auf verschiedenen Webseiten ebenfalls kostenlos angeboten werden, sollte man allerdings vorab prüfen lassen. Denn hier können sich durchaus Fehler eingeschlichen haben, die den Nutzer teuer zu stehen kommen können. Sehr schnell kommt es bei solchen Fehlern zu Abmahnungen, die mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und Anwaltskosten einhergehen.
Verpflichtet das Widerrufsformular auch den Kunden?
Grundsätzlich ist ein Widerruf für beide Seiten binden. Jedoch besteht lediglich für den Händler die Pflicht, das Widerrufsformular bereitzustellen, für den Verbraucher jedoch keine Verpflichtung dieses auch zu nutzen. Stattdessen kann er seinen Widerruf auch auf andere Weise ausdrücken wie beispielsweise schriftlich per E-Mail oder Post, oder auch telefonisch. Wichtig ist allerdings, dass er diesen Widerruf auch eindeutig als solchen erklärt. Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es seit den Gesetzesänderungen 2014 für den Kunden nicht mehr. Das Formular für den Widerruf kann durch den Verkäufer in Textform bereitgestellt werden oder auch als elektronisches Formular auf der Webseite. Wichtig ist hierbei, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufs dessen Eingang zeitnahe bestätigt bekommt. Dies kann per E-Mail erfolgen.
Widerrufsbelehrung nicht bereitgestellt: was nun?
Wenn ein Händler es versäumt hat, seinem Kunden eine Widerrufsbelehrung oder Muster Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen, so erweitert sich dessen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Belehrung auf 12 Monate. Die Regelung, dass in einem solchen Fall die Frist erst gar nicht zu laufen beginnt, gibt es nicht mehr, so dass der Verbraucher keinen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Widerruf mehr hat. Allerdings sollten Händler, die die Belehrung versäumt haben, diese schleunigst nachholen, um keine Nachteile daraus zu haben oder ggf. mit einer Abmahnung rechnen zu müssen. Denn diese kann sehr teuer werden und kleinere Betriebe im schlimmsten Fall die Existenz kosten. Trifft eine Abmahnung ein, ist es wichtig, dass in einem solchen Fall eine Rechtsberatung eingeholt wird, um die daraus resultierenden Nachteile und Konsequenzen zu wenig folgenträchtig wie möglich zu halten. Auch können Sie sich an den Händlerschutz wenden. Ein fachlich geschulter Anwalt hilft dabei, die richtigen Schritte zu gehen.
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