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Wiki zum Rechtsthema Domainrecht

Informationen zum Domainrecht
Da im Bereich des Domainrechts noch gesetzliche Bestimmungen fehlen, ist das Domainrecht zur Zeit noch Richterrecht. Das bedeutet, das es den Gerichten selbst überlassen ist, wie sie Streitfälle auf dem Gebiet der Domains auslegen. Im Bereich der „Second-Level-Domains“ erfolgt eine Vergabe grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip – Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine Überprüfung der rechtlichen Implikation erfolgt weder vom Internetdienstanbieter noch von den zentralen Registrierungsstellen. Das heißt, das vor einer Anmeldung die Bereiche des Markenrechts, Namensrechts und Wettbewerbsrechts von einem professionellen Domänenantragsteller überprüft werden müssen. Jede Internetadresse kann nur einmal vergeben werden. Kommt es aufgrund der Nutzungsberechtigung zu Streitigkeiten, kann das erhebliche finanzielle Schwierigkeiten für den Betroffenen nach sich ziehen.
Bestandteile einer Domain
  1. Hostname: z. Bsp. "www"

  2. Second – Level – Domain: z. Bsp. "anwaltinfos"

  3. Top – Level – Domain: z. Bsp. "de"
Eine Domain besteht aus einer Buchstabenfolge mit drei oder mehreren Teilen. Diese einzelnen Teile sind immer durch einen Punkt getrennt. An erster Stelle steht der Hostname, an zweiter Stelle steht die Second-Level-Domain und abschließen an dritter Stelle die Top-Level-Domain. Der Hostname steht für das Netzwerk, zum Beispiel „www“ für World Wide Web, über welches der Domainabruf erfolgt. Die Second-Level-Domain steht für die Einzigartigkeit der Internetadresse und kann frei gewählt werden. Genau hier können Streitigkeiten entstehen, da jede Second-Level-Domain nur ein einziges Mal vergeben werden kann. Die Top-Level-Domain steht entweder für die Landeszugehörigkeit (zum Beispiel „.de“ für Deutschland) oder für die Funktion der Internetseite (zum Beispiel „.org“ für eine nicht-kommerzielle Organisation).
Auswahl des Domain-Namens
Die Auswahl eines Domain-Namens sollte immer gut durchdacht werden. Der Antragsteller ist grundsätzlich dafür verantwortlich, das Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht anderer Domaininhaber nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Prüfung muss der Antragsteller bei der Anmeldung nachweisen. Die Verletzung der Rechte Dritter wird nicht von der zuständigen Zuteilungs- und Registrierungsstelle überprüft.

Verwandte "Domainrecht" Rechtsbegriffe

DENIC, Domain, Domaininhaber, Impressum
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Domainrecht - Ihr Domainrecht Informationstipp

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