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Wiki zum Rechtsthema Gewerblicher Rechtsschutz

Informationen zum Gewerblichen Rechtsschutz
Der Gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet. Zum Gewerblichen Rechtsschutz gehören das Patentrecht, das Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Das Urheberrecht gehört nicht zum Gewerblichen Rechtsschutz, obwohl sich beide Rechte wirtschaftlich und inhaltlich nicht wirklich trennen lassen. Das Urheberrecht spielt auch immer eine Rolle bei der Entwicklung und Beachtung gewerblicher Schutzrechte.
Das Patentrecht
Das Deutsche Patentamt oder das Europäische Patentamt genehmigt dem Erfinder, seine Erfindung alleinig zu nutzen. Diese Genehmigung ist aber zeitlich begrenzt. Als gesetzliche Grundlage regelt das Patentgesetz, welche Erfindung sich patentieren lässt und auch bei Verstößen die Durchsetzung der Rechte des Patentinhabers.
Das Gebrauchsmusterrecht
Das Gebrauchsmustergesetz beinhaltet den Schutz vor Nachahmung von Erfindungen. Sie müssen neu sein, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein. Da beim Gebrauchsmuster nur formale Anforderungen überprüft werden, nicht aber Neuheit und erfinderische Schritte, ist es ein ungeprüftes Schutzrecht. Chemische Stoffe, Nahrungsmittel sowie Softwareprodukte können als Gebrauchsmuster angemeldet werden. Nicht angemeldet werden können Verfahren, zum Beispiel Herstellungsverfahren. Das Gebrauchsmusterrecht ist eine schnelle und kostengünstige Alternative zum Patentrecht. Der Schutz des Gebrauchsmusters besteht 3 Jahre, kann aber mehrmals verlängert werden, maximal allerdings auf 10 Jahre. Das Patentrecht bietet mehr Schutz als das Gebrauchsmusterrecht, wobei sich beide nicht ausschließen. Eine Patentanmeldung gemeinsam mit einer Anmeldung zum Gebrauchsmuster bieten Erfindern sogar größtmöglichen Schutz.
Das Geschmacksmustergesetz
Das Geschmacksmustergesetz ist ein Gesetz, welches Muster und Modelle rechtlich schützt. Als Muster wird hierbei eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Produktes oder eines Teils davon bezeichnet. Die Erscheinungsform ergibt sich aus Linien, Konturen, Farben, der Gestaltungsform, der Struktur der Oberfläche bzw. der Werkstoffe des Produkts. Geschützt werden können industrielle oder handwerkliche Produkte, deren Verpackung und Ausstattung, topographische Schriftzeichen sowie grafische Symbole. Für Computerprogramme, Filme, Musik und Literatur gilt das Urheberrecht. Somit sind sie vom Geschmacksmusterrecht ausgenommen. 2004 wurde das Geschmacksmusterrecht reformiert. Seitdem stehen auch die Designer von Produkten unter Schutz des Geschmacksmustergesetzes. Sie haben Anspruch auf Eintragung ihres Namens im Zusammenhang mit dem Muster.

Verwandte "Gewerblicher Rechtsschutz" Rechtsbegriffe

Ideenschutz, Werktitel, Werktitelschutz
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